Hallo,
ich betreibe als Einzelunternehmer ein Gewerbe und lag bisher mit meinem Gewinn immer unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag.
Auch den Umsatz zur Gewerbesteuerveranlagung habe ich nie erreicht.
Ist die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung trotzdem Pflicht? Also muss diese auch dann abgegeben werden, wenn keine Gewerbesteuer zu zahlen wäre?
Und wenn ja, kann ich das für die letzten Jahre noch nachholen?
Viele Grüße
thomail