Kann mir einer sagen was da zu berücksichtigen ist? Wenn man im Jahr 2006 per 31.12.06 Verbindlichkeiten und Forderungen gebildet hat und ab 2007 sollte 4/3 Re gemacht werden (hat der Mandant selber umgestellt). Was ist in dem Fall zu tun?
Übergang von Bilanzierung zu EÜR
- S.D.
- Erledigt
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Solche Fragen beissen sich mE mit dieser Aussage:
Zitathat der Mandant selber umgestellt
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warum, der Frager wird kein Stb sein, sondern ein Helfer, der eigentlich nicht darf! Und der keine Gesetze zu Hause hat!
Ulli
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Na vielen Dank auch....
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In dem Forum bekommt man Super-Antwort. Vielen Dank!
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Zitat von "S.D."
In dem Forum bekommt man Super-Antwort. Vielen Dank!
Ja, find ich auch! :wink:
Gern geschehen! -
@
ClematisWarum fragst Du nicht Deinen Steuerberater bevor Du postest? Dann wüde vllt. auch mal eine halbwegs sinnvolle Aussage raus kommen.
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*auf-dem-Boden-roll-vor-lachen*
Wen soll ich fragen? Meinen Steuerberater? Kenn ich nich!
*gröl*
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K, scheint ein Insider zu sein, dieser Post ist genauso inhaltsleer wie die anderen.
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Wer 1+1 zusammenzählen kann weiss wo der Brüller ist....
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Kleine Übersetzung für Punica:
Wenn jemand schreibt, dass der Mandant selber die Art der Gewinnermittlung umgestellt hat, und der Fragende nun nicht weiss, wie das zu handhaben ist, dann übersetzt man das so:
a) Steuerberater ohne Ahnung
b) Buchführungshelfer ohne Ahnung und/oder ohne Berechtigung....Jetzt klarer? *nurmalsofrag* (*immer-noch-lachen-muss*)
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Für Glematis und Catja
Ich hoffe ihr seid älter als 15, mir scheint dass ihr, bzw.Mr.Clematis außer dummen Zutaten nichts wirklich kann.
Ich hab mich nicht ganz korrekt ausgedrückt: das FA hat dem Stpfl. "erlaubt" statt Bilanz ´ne 4/3 Re. zu erstellen. Angekommen??????
Na jetzt raus mit euer Intelligenz. -
Zitat
Glematis
ZitatMr.Clematis
ZitatNa jetzt raus mit euer Intelligenz.
Nö.
Auf alle Fälle nicht, bis diese Frage:
Zitata) Steuerberater ohne Ahnung
b) Buchführungshelfer ohne Ahnung und/oder ohne Berechtigung....einleuchtend beantwortet ist!
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Zur allgemeinen Beruhigung: R. 4.6 Abs. 2 hat die Lösung *grins* (*Catja-muss-leider-noch-immer-lachen*)
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Wenn man deine Antworten bei anderen Themen ansieht, dann fragt man sich wirklich zu welcher Gruppe du eigentlich gehörst: ahnungsloser Angestellter oder ahnungsloser StB? Obwohl das 2 schließe ich aus.
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Ich weiss zwar nicht, an wen sich das Du jetzt richtet, aber die Lösung steht auf Seite 1 unten.
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Der meint mich!
So, nun mal in aller Deutlichkeit:
Ich will hier Leuten helfen.
Was ich nicht will:
Buchführungshelfer ohne Berechtigung unterstützenDaher hab ich schlichtweg ein Problem, wenn jemand eine Grundlagenfrage hat, und dabei das Wort "Mandant" benützt.
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Ich geb´ da mal zwischendrinn für den mehr oder weniger interessierten Leser meinen ausgeliehenen Senf dazu:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html">http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__3.html</a><!-- m -->
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html">http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html</a><!-- m -->
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An Clematis
Ob Stpfl. oder Mandant soll dir egal sein. Wenn du Leuten "helfen" willst dann sollst du das tun, wenn es dir einfach nach Unterhaltung ist dann bist du im falschen Forum