Man kann aus Altersgründen (über 60) auch einen nahen Angehörigen als Haushaltshilfe beanspruchen und die Aufwendungen bis zu 52 EURO/mtl. ansetzen, lese ich.
Ich frage: Ist dafür eine Schriftform erforderlich? Und muß die Haushaltshilfe diese „Einkünfte“ ihrerseits als Einnahmen versteuern?