Hallo allerseits,
Ich habe eine Frage zu folgendem möglichen Sachverhalt:
Mutter ist alleinerziehend (geschieden),
Kind studiert 200 km entfernt und wohnt dort in einer eigenen Wohnung,
Erster Wohnsitz ist bei der Mutter und zweiter Wohnsitz ist im Studienort.
Meine Frage hierzu:
Kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG und der Ausbildungsfreibetrag gem. § 33a (2) EStG gleichzeitig gewährt werten?
Mein Problem liegt darin, dass für § 24b EStG die Vorraussetzung "zum Haushalt gehörendes Kind" vorliegen muss und für § 33a (2) EStG die Vorraussetzung "auswertig untergebrachtes Volljähriges Kind" vorliegen muss.
Von einer Konkurrenz steht meines erachtens niergends etwas im Gesetz. Die vorraussetzungen liegen aber für beide Normen getrennt gesehen vor. Aber irgendwie finde ich trotzdem, dass das Eine doch das Andere ausschließen könnte.
Viele kollegiale Grüße
Buchi