Kinderbetreuungskosten zahlt meine Freundin

  • Zitat von "Oerdiz"

    .... bevor Sie hier solch einen Unsinn von sich geben ....


    Die war mal wieder ein typischer oerdiz.


    Schön, das es Sie gibt, da haben wir immer auch etwas zu lachen über soviel Überheblichkeit.


    Können Sie es sich einfach nicht einmal merken, das auch andere Auffassungen hier dargestelt werden dürfen, so wie Sie Ihre Auffassungen hier darstellen?
    Oder muß man hier erst einen oerdiz fragen, wenn man eine andere Auffasung hat?


    Sie können Gegenargumente bringen oder es sein lassen. Eine diskriminierende Bewertung der Auffassungen anderer zeigt nur Ihre eigene Überheblichkeit.


    Legen Sie Ihre Auffassung dar und ich meine. Und enthalten Sie sich einer Bewertung. Sie spielen sich als Richter auf und merken nicht einmal, wie lächerlich Sie sich dabei machen.


    Die meisten User können selbst sich ein Urteil bilden über die hier dargelegten verschiedenen Auffassungen. Die benötigen keine Denkhilfe und Bewertungen von Ihnen.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Lieber Herr Hans-Christian


    Das Thema tangiert mich zwar im Moment nicht; ich kann auch nicht beurteilen, wer mit welchem Argumentationsstrang hier im richtigen Fahrwasser liegt.
    Ich möchte jedoch feststellen, dass Ihre Argumentation in völlig unangemessener Weise sehr persönlich gefärbt ist, in Teilen sogar ein wenig diskriminierend wirkt!


    Freundliche Grüße

  • Zitat von "Gernzahler"

    ...
    Ich möchte jedoch feststellen, dass Ihre Argumentation in völlig unangemessener Weise sehr persönlich gefärbt ist, in Teilen sogar ein wenig diskriminierend wirkt!


    Freundliche Grüße


    Ach nee, und die Bemerkung von oerdiz finden Sie i.O.


    Wie würden Sie sich verhalten, wenn ich zu Ihrem Beitrag sage, dass Sie Unsinn von sich geben?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Geehrter Hans-Christian,


    Ihr Rat hier geht schon weiter als Ihnen lieb sein sollte. Sie raten sogar zur Steuerhinterziehung. Die Kosten hat lt. Sachverhaltsdarstellung durch den Fragenden die Studentin getragen. Sie schreiben dazu, man sollte wie folgt verfassen:


    Zitat

    Wir sind uns darüber einig, dass die Kinderbetreuungskosten für das am geborene gemeinsame Kind zu 100% bei dem Kindesvater zum Abzug kommen sollen. Er hat die Kinderbetreuungskosten allein getragen *). Dieser Antrag gilt auch für künftige Kalenderjahre bis auf Widerruf.

    *) Was nicht stimmt, wie Sie selbst am ersten Beitrag des Fragenden sowie an der Überschrift erkannt haben.


    Das ist eindeutig schon fast Beihilfe zum Steuerbetrug. Und so äußert sich ein Leiter eines Lohnsteuerhilfevereins.


    Eine Schande ist das, Ihnen sollte man die Zulassung entziehen.


    Im Übrigen sei gesagt, dass Sonderausgaben oder Werbungskosten nur derjenige absetzen kann, der die Kosten getragen hat. Wenn man nun deutlich macht, dass -wie hier gegeben- der andere Elternteil die Kosten getragen hat, dann kann sie auch nur dieser Elternteil absetzen. Das gibt das Gesetz her und auch das BMF-Schreiben. Wenn das ein Herr vom Lohi nicht wahrhaben will, kann ich es auch nicht ändern. Mich würde mal interessieren, wie man als Fachmann solch abenteuerliche Thesen vertreten kann, dass ein Steuerzahler Kosten absetzen kann, die ein anderer getragen hat.

  • Sehr geehrter Herr oerdiz,
    mir scheint Sie haben wohl mal schon wieder zu tief in das Glas geguckt.


    Der TE legt dem FA den Nachweis der Zahlung als Kontoauszug vor.
    Er beantragt aber, da er als Alleinverdiener die Aufwendungen trägt.


    Dem FA ist also alles genauestens bekannt.


    Wo liegt hier eine Aufforderung zum Steuerbetrug vor?


    Ich habe eben zum vorliegenden Fall eine andere Rechtsauffassung als Sie.


    Die darf ich wohl noch hier äußern. Oder muß ich Sie vorher fragen? :mrgreen:


    Sie können nur persönliche Angriffe anstelle Argumente liefern.
    Aber dies ist man ja von Ihnen gewöhnt.


    Wie waren doch mal Ihre Worte gleich:


    Zitat

    "Dennoch bin ich natürlich am weiteren Bestehen des Forums interessiert und werde mich künftig nicht mehr auf der Beziehungsebene mit anderen Usern streiten, so dass ein freundliches Miteinander hier gewährleistet ist."

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Hans-Christian"

    Der TE legt dem FA den Nachweis der Zahlung als Kontoauszug vor.
    Er beantragt aber, da er als Alleinverdiener die Aufwendungen trägt.

    Wie wäre es mal mit einer Brille?
    Überschrift:

    Zitat von "MaxxP"

    Kinderbetreuungskosten zahlt meine Freundin


    Zitat von "MaxxP"

    Sie bezahlt die Kinderbetreuungskosten für unser Kind

    Sie sollten endlich erkannt haben, dass die Freundin die Aufwendungen getragen hat und woher diese das Geld hat, ist Ihnen nicht bekannt.


    Also raten Sie nicht andauernd an, gegen das Gesetz zu verstoßen. Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist das.

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...Also raten Sie nicht andauernd an, gegen das Gesetz zu verstoßen. Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist das.


    Der TE soll den Kontoauszug seiner Freundin vorlegen und bei der Beantragung der KBK. Das FA wird dann darüber entscheiden, ob er als Kindesvater in der Lebensgemeinschaft als Alleinverdiener einen Anspruch auf Anerkennung dieser Auwendungen hat.


    Das nenne Sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung? :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
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  • Man kann heutzutage an einem Kontoauszug allein nicht mehr erkennen, wer der Inhaber des Kontos ist. Da der Fragenden nun weiß, dass er nichts absetzen darf, wäre es Steuerbetrug mit Ihrer Hilfe, wenn er es dennoch macht.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Man kann heutzutage an einem Kontoauszug allein nicht mehr erkennen, wer der Inhaber des Kontos ist. Da der Fragenden nun weiß, dass er nichts absetzen darf, wäre es Steuerbetrug mit Ihrer Hilfe, wenn er es dennoch macht.


    Ich unterstelle, dass Kontoauszüge vorgelegt werden dem FA, aus dem der Inhaber eindeutig hervorgeht.


    Es wird immer lustiger. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Oerdiz"

    In dem Fall wird der Abzug eindeutig versagt.


    Sprach der Richter nach einem Blick in die Glaskugel.

    mfg Hans-Christian
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  • Ich weiß jetzt -ehrlich gesagt- garnicht was Sie wollen? Schauen Sie doch ins Gesetz. Warum sollte ein Elternteil Kosten ansetzen können, die der andere Elternteil getragen hat? Und der Erlass ist ja nun so deutlich.... Und dagegen wollen Sie klagen???


    Man man man, Sie sind mir einer... :roll:

  • Zitat von "Oerdiz"

    Ich weiß jetzt -ehrlich gesagt- garnicht was Sie wollen? ...


    Das glaub in Ihnen sogar. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "MaxxP"

    Hallo,
    ich bin nicht verheiratet, lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind in einem Haushalt zusammen. Ich bin voll erwerbstätig und meine Freundin ist Studentin. Sie bezahlt die Kinderbetreuungskosten für unser Kind. Da sie auf Grund ihres Studiums keine Einkommenssteuererklärung macht, kann sie ja die Betreuungskosten auch nicht geltend machen. Ist es denn möglich dass, ich diese Kosten geltend machen kann?


    MfG MaxxP


    Mal angenommen, sie kriegt das volle Kindergeld, er den hälftigen Freibetrag (abzügl. des hälftigen Kindergeldes); sind denn da im Normalfall überhaupt noch weitere Kosten absetzbar?
    Logisch scheint: Wer keine Kosten für X hat, kann auch keine kosten für X absetzen (wäre ja auch noch schöner!!!)!
    Interessant wäre, wie MaxxP dieses Wahnsinnsproblem gelöst hat und wieviel dabei netto herausgekommen ist! :wink:


    Freundliche Grüße :roll: