Hilfe Lohnsteuerhilfeverein

  • Zitat von "Oerdiz"

    Einen Beleg haben Sie oben gerade verlinkt bekommen. Und was dort geschrieben steht von einem Anwalt, der dort bereits als Versager bekannt ist, können Sie selbst lesen. Aber ich gehe mal davon aus, dass Sie es selbst nicht besser wissen als der Anwalt dort. Alle weiteren Belege finden Sie im Thread bei Steuernetz.de


    Dies ist also der Beleg für die Aussage:

    Zitat von "Oerdiz"

    Aha, Sie erfreuen sich also daran, dass dort Leute Geld bezahlen und dann zu 70% nutzlose und falsche Antworten bekommen. Naja, von Ihnen hätte ich auch nichts anderes erwartet.

    Da Sie also die 70% nicht belegen können, bleiben Sie ein Verleumder.
    Und auch was die Bewertung der LOHI betrifft bleiben Sie ein Verleumder.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Hans-Christian"

    Da Sie also die 70% nicht belegen können, bleiben Sie ein Verleumder. Und auch was die Bewertung der LOHI betrifft bleiben Sie ein Verleumder.

    Den Belege finden Sie im Forum bei FeA. Und für die LOHIs habe ich meine eigenen Bewertungskriterien die ergeben haben, dass ein Großteil der dort tätigen keine Ahnung haben. Es reicht oft gerade dazu, die Formulare auszufüllen.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Den Belege finden Sie im Forum bei FeA. Und für die LOHIs habe ich meine eigenen Bewertungskriterien die ergeben haben, dass ein Großteil der dort tätigen keine Ahnung haben. Es reicht oft gerade dazu, die Formulare auszufüllen.


    Schön, dass Sie durch diesen Beitrag nochmals Ihre verleumderische Art selbst bestätigen.
    Scheinbar sind Sie schon stark in Ihren Beurteilungsvermögen geschädigt. Aber da ist Ihnen leider mit Argumenten nicht mehr zu helfen.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Sie sollten erst mal in Strafgesetzbuch schauen, damit Sie überhaupt dem Begriff der Verleumdung mal erlernen. Offenbar wissen Sie garnicht, dass Sie sich hier falsch ausdrücken. Was ich behaupte bezüglich der Personen bei FeA ist auch wahr und der Rest ist freie Meinungsäußerung. Folglich kommen wir hier nicht in den Bereich der Verleumdung. Aber wie so oft, keine Kompetenz beim LOHI und mit Strafrecht sind Sie offenbar auch überfordert, zumindest was die Begrifflichkeiten angeht.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Sie sollten erst mal in Strafgesetzbuch schauen, damit Sie überhaupt dem Begriff der Verleumdung mal erlernen. Offenbar wissen Sie garnicht, dass Sie sich hier falsch ausdrücken. Was ich behaupte bezüglich der Personen bei FeA ist auch wahr und der Rest ist freie Meinungsäußerung. Folglich kommen wir hier nicht in den Bereich der Verleumdung. Aber wie so oft, keine Kompetenz beim LOHI und mit Strafrecht sind Sie offenbar auch überfordert, zumindest was die Begrifflichkeiten angeht.


    § 187 StGB
    „Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“



    Zitat von "Oerdiz"

    Man sollte sich an Steuerberater wenden und nicht an die Dilettanten vom Lohnsteuerhilfeverein.


    Ist das eine Verleumdung Herr oerdiz? Ich finde ja, denn Sie können diese Behauptung nicht beweisen.


    Zitat von "Oerdiz"

    Sie wissen doch selbst, dass oft genug die reinsten Stümper Leiter eines LOHI sind.


    Ist das eine Verleumdung Herr oerdiz? Ich finde ja, denn Sie können diese Behauptung nicht beweisen.


    Aber keine Angst, Herr oerdiz, ich werde Sie nicht anzeigen, da Sie für Ihr Tun möglicherweise nicht verantwortlich gemacht werden können. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Sie scheinen nicht zu verstehen, dass § 187 StGB voraussetzt, dass eine Person direkt verleumdet wird.


    § 187 StGB: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen


    Habe ich Sie als Stümper bezeichnet? Nein. Fazit: freie Meinungsäußerung und nichts anderes.


    Zitat

    Aber keine Angst, Herr oerdiz, ich werde Sie nicht anzeigen, da Sie für Ihr Tun möglicherweise nicht verantwortlich gemacht werden können

    Vielen Dank, allerdings hätte eine Anzeige auch keinen Erfolg, wie ich Ihnen gerade erläutert habe.


    Wenn ich aber schreibe, Anwalt XY schreibt regelmäßig falsche Antworten bei FeA, dann wäre das auch keine Verleumdung, weil ich dazu die Nachweise erbringen kann, dass es die Wahrheit ist und keine unwahre Tatsache.

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...Wenn ich aber schreibe, Anwalt XY schreibt regelmäßig falsche Antworten bei FeA, dann wäre das auch keine Verleumdung, weil ich dazu die Nachweise erbringen kann, dass es die Wahrheit ist und keine unwahre Tatsache.


    Sie haben geschrieben:

    Zitat

    70% nutzlose und falsche Antworten bekommen


    und

    Zitat

    Einen Beleg haben Sie oben gerade verlinkt bekommen. Und was dort geschrieben steht von einem Anwalt, der dort bereits als Versager bekannt ist


    Können Sie dazu die Nachweise erbringen?


    Ich glaube nicht, und dann wäre es Verleumdung.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
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  • Zitat von "Hans-Christian"

    Sie haben geschrieben:
    70% nutzlose und falsche Antworten bekommen

    Kennen Sie noch das: "Soldaten sind Mörder". Ich glaube das war schon nach der Wende, das müssten Sie also schon mitbekommen haben.


    Zitat

    Können Sie dazu die Nachweise erbringen?
    Ich glaube nicht, und dann wäre es Verleumdung.

    Dazu habe ich genug Nachweise. Die finden sich alle bei FeA in der History.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Kennen Sie noch das: "Soldaten sind Mörder". Ich glaube das war schon nach der Wende, das müssten Sie also schon mitbekommen haben..

    Den Ausspruch gab es schon vor der Wende. Ihre Kenntnis darüber ist sehr dürftig. Ich frag mich aber was das hier soll? Wieder zu tief in die Glaskugel geschaut? :mrgreen:


    Zitat von "Oerdiz"

    Dazu habe ich genug Nachweise. Die finden sich alle bei FeA in der History.


    Also haben Sie keine, sonnst würden Sie diese hier anbieten, also Verleumdung.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Jetzt tun Sie doch nicht so minderbemittelt, Sie sind doch durchaus in der Lage, zu verstehen was ich meine. Mein Bezug richtet sich auf die freie Meinungsäußerung und das liegt auch dann vor wenn ich behaupte, dass ein Großteil der Anwälte keine Ahnung von Steuerrecht haben.


    So, jetzt ist für mich hier endgültig Ende. Das Forum ist für andere Dinge gedacht als für Streitigkeiten.



    :lol:


  • Und auch für andere Dinge als Ihre Verleumdungen.


    Ich hoffe für Sie, das dies das letzte mal gewesen ist, das Sie hier Verleumdungen von sich geben.


    Das "minderbemittelt" gebe ich an Sie ungebraucht zurück. :mrgreen:


    Zitat von "Oerdiz"

    So, jetzt ist für mich hier endgültig Ende

    immer diese leeren Versprechungen von Ihnen. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Opa"

    Glaubt ihr wirklich, daß sich das einer durchliest, oder es gar dem Fragesteller hilft?


    :shock: Ich hatte eigentlich schon gehofft, mit meinem Beitrag Hilfestellung zu leisten :oops: .


    LG, die Catja

  • Kurz zur weiteren Erklärung es wurden 4000,- € Zinsen nicht eingerechnet, welche das FA jetzt schon akzeptiert hat. Die Afa Bemessung wurde auch mit 200.000,- € zu wenig bemessen da der Eigenanteil zweimal abgezogen wurde. Kleine Anmerkung: ich brauche Hilfe und keine Auseinandersetzung andrer

  • Wo ist denn jetzt noch das Problem? Die Änderungsnormen hatte ich doch am 14.03. bereits verlinkt?
    Was sagt denn der Freund, der die Steuererklärung gemacht hat?

  • Das Problem ist die Schuldfrage. Das FA sagt Sie haben keinen Fehler gemacht und der Verein beruft sich auf die Nichvorlage aller Belege. Wer ist nun haftbar zu machen für die voran gegangenen Jahre?

  • Zitat von "Feivel"

    Das Problem ist die Schuldfrage. Das FA sagt Sie haben keinen Fehler gemacht und der Verein beruft sich auf die Nichvorlage aller Belege. Wer ist nun haftbar zu machen für die voran gegangenen Jahre?


    Endlich kommen wir zum Kern der Sache!


    Dem Finanzamt ist zuzustimmen, - denn das FA entscheidet und veranlagt nach der abgegeben Steuererklärung. Änderungvorschriften: s.o., - bereits vor Wochen gepostet.


    Wenn dem Lohi nicht alle Belege vorlagen, dann ist der auch nicht haftbar zu machen. Für die Vorlage der vollständigen Unterlagen ist der Mandant selbst verantwortlich.
    Was nun war uns was nun nicht war können wir aus dem Forum heraus nicht lösen/klären. *glaskugelreib*


    Was sagt denn der schlaue Freund, der die Steuererklärung gemacht hat? Der weiss doch das sicher?