In Hessen läuft dies bereits seit einigen Wochen problemlos.
Was noch zu klären wäre ist, ob hier eine Aussetzung der Vollziehung oder eine Aufhebung der Vollziehung vorliegt, wenn die Steuerschuld schon durch Steueranrechnungsbeträge beglichen wurde. Hätte ein Steuerzahler bereits die Steuerschuld getilgt durch Zahlung, dann kommen wir in den Bereich der Aufhebung. Denn nur ein vollzogener Bescheid kann eine Aufhebung erlangen. Die Frage war, ist ein Bescheid vollzogen, wenn die Steuerschuld durch Steueranrechnungsbeträge schon getilgt worden ist. Und da sagen einschlägige Kommentare: Nein. Ist ein Leistungsgebot ergangen und dieses wurde erfüllt, kann es zu einer Aufhebung der Vollziehung kommen. Hier wird aber die Vollziehung ausgesetzt, weil der zuvor eingehaltene Steueranrechnungsbetrag wieder erstattet wirde und dann die Aussetzung erfolgt.