Einspruch Pendlerpauschale wird wohl abgelehnt durch das FA

  • In Hessen läuft dies bereits seit einigen Wochen problemlos.


    Was noch zu klären wäre ist, ob hier eine Aussetzung der Vollziehung oder eine Aufhebung der Vollziehung vorliegt, wenn die Steuerschuld schon durch Steueranrechnungsbeträge beglichen wurde. Hätte ein Steuerzahler bereits die Steuerschuld getilgt durch Zahlung, dann kommen wir in den Bereich der Aufhebung. Denn nur ein vollzogener Bescheid kann eine Aufhebung erlangen. Die Frage war, ist ein Bescheid vollzogen, wenn die Steuerschuld durch Steueranrechnungsbeträge schon getilgt worden ist. Und da sagen einschlägige Kommentare: Nein. Ist ein Leistungsgebot ergangen und dieses wurde erfüllt, kann es zu einer Aufhebung der Vollziehung kommen. Hier wird aber die Vollziehung ausgesetzt, weil der zuvor eingehaltene Steueranrechnungsbetrag wieder erstattet wirde und dann die Aussetzung erfolgt.

  • @ Oerdiz
    Danke für die überaus sachliche Antwort zumThema Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung.

    Zitat

    Und da sagen einschlägige Kommentare: Nein


    Schön auch, dass Sie selbst einen Blick in die Kommentare geworfen haben, denn im Vorfeld waren Sie es, der mir vorgeworfen hat, ich sei nicht in der Lage die AO zu lesen.


    Schade ist jedoch, dass Sie hier nicht die Namen der einschlägigen Kommentare genannt haben. Ich bin gern bereit dazu zu lernen, gehe jedoch weiterhin davon aus, dass sich die Geister (und vor allem Ihrer und meiner) sich daran scheiden, ob die Erstattung von Lohnsteuerabzugsbeträgen im Rahmen des § 361 AO nun eine Aussetzung oder eine Aufhebung der Vollziehung darstellt. Auf die schnelle habe ich folgende Beiträge gefunden:


    15.10.2007, NWB 2007 Seite 3669 - 3672



    Oder wenn Ihnen Rechtsprechung lieber ist, dann wäre vielleicht dies etwas für Sie:



    Wie Sie sehen, geht auch der BFH davon aus, dass es sich bei einer Erstattung von Lohnsteuerabzugsbeträgen um eine Aufhebung der Vollziehung handelt.


    Doch ganz egal, wie wir das Kind hier nennen, dem Fragesteller wird durch unsere Diskussionen nicht geholfen. Dieser wurde bereits genug verwirrt. Und in erster Linie geht es in diesem Forum um die Hilfestellung bei Problemen und nicht um "Wissensprostitution" unter den Antwortenden.

  • Zitat von "Kiharu"

    ... Und in erster Linie geht es in diesem Forum um die Hilfestellung bei Problemen und nicht um "Wissensprostitution" unter den Antwortenden.


    Ich prostituiere, eh, protestiere, ... Klasse. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Hallo Zusammen.


    Heute habe ich vom FA eine Überweisung bekommen (Betreff: AdV Antrag / Entfernungspauschale).
    Die Summe entspricht auch dem der Brechnung vom 1 KM an.
    Hat mich jetzt wirklich gewundert, dass es so schnell ging.


    Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die tolle Hilfe bedanken. Vielen Dank!


    Viele Grüße
    *Jani