Hallo,
leidiges Thema Dienstkleidung absetzbar oder nicht.
Meine Dienstkleidung ist überwiegende (nur) im Anzug. Diese Kleidung ist natürlich
auch privat nutzbar. Ich habe nunmehr auf meine Anzüge ein Logo meines
Auftraggebers angebracht. Mir war so, als wäre diese dann als Dienstkleidung
voll ansetzbar, da mit Logo nicht für private Nutzung anzusehen. Genauso habe
ich direkt von meinem Auftraggeber Kleidung bezogen, die mit einem Logo
ausgestattet sind.
Kann mir jmd. die Grundlage geben, ob ich nunmehr die Kleidung wirklich als Dienst- bzw. Arbeitskleidung
ansetzen kann?