Dienstkleidung

  • Hallo,


    leidiges Thema Dienstkleidung absetzbar oder nicht.


    Meine Dienstkleidung ist überwiegende (nur) im Anzug. Diese Kleidung ist natürlich
    auch privat nutzbar. Ich habe nunmehr auf meine Anzüge ein Logo meines
    Auftraggebers angebracht. Mir war so, als wäre diese dann als Dienstkleidung
    voll ansetzbar, da mit Logo nicht für private Nutzung anzusehen. Genauso habe
    ich direkt von meinem Auftraggeber Kleidung bezogen, die mit einem Logo
    ausgestattet sind.


    Kann mir jmd. die Grundlage geben, ob ich nunmehr die Kleidung wirklich als Dienst- bzw. Arbeitskleidung
    ansetzen kann?

  • Nicht jede Kleidung, die Sie während Ihrer Berufsausübung tragen, ist deswegen gleich Berufskleidung und somit steuerlich abzugsfähig. Sofern Sie Ihre Kleidung nämlich auch außerhalb der Berufsausübung tragen können, handelt es sich um »normale« Kleidung, deren Kosten steuerlich nicht abziehbar sind. Berufskleidung liegt auch dann nicht vor, wenn Sie sich solche normale Kleidung eigens für Ihre berufliche Tätigkeit gekauft haben und diese auch tatsächlich nur während des Dienstes tragen.


    Um typische Berufskleidung handelt es sich nur dann, wenn die Kleidung wegen ihrer Beschaffenheit zur beruflichen Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufes notwendig ist. Dazu zählt auch bürgerliche Kleidung, die berufstypisch ist.


    Als Berufskleidung werden beispielsweise anerkannt:


    Berufliche Schutzbekleidung jeder Art, z.B. Arbeitskittel, Labormäntel, Sicherheitsschuhe;


    Uniformteile bei Uniformträgern;


    Amtstrachten bei Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Geistlichen;


    Sportkleidung bei Sportlehrern;


    Berufskleidung bei Ärzten;


    Modische weiße Oberbekleidung bei Friseuren;


    Weiße Hemden mit Schulterklappen bei Piloten und Flugingenieuren;


    Frack bei einem Orchestermusiker.


    Bei Sportlehrern schließt eine lediglich abstrakte Möglichkeit einer privaten Nutzung der Sportsachen die Anerkennung als Arbeitsmittel nicht aus (FG Düsseldorf vom 16.11.1995, EFG 1996 S. 176). Auch vom FG Münster wurde Sportkleidung bei einer Sportlehrerin anerkannt (Urteil vom 12.11.1996, EFG 1997 S. 334).


    Typische Berufskleidung bei Ärzten sind weiße Kittel sowie weiße Arztjacken, die gewöhnlich statt eines Oberhemdes getragen werden. Weiße Hosen aus dem Fachhandel gehören dazu. Auch weiße Hemden und Blusen ohne Emblem für die Mitarbeiter eines Metzgereibetriebes wurden als Berufskleidung anerkannt (BFH-Urteil vom 22.6.2006, VI R 21/05, BStBl. 2006 II S. 915).


    Welche Aufwendungen sind abziehbar?


    Abziehbar sind Ihre tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben für die Anschaffung typischer Berufskleidung. Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers sind von den als Werbungskosten geltend gemachten Anschaffungskosten abzuziehen.


    Nur wenn die Anschaffungskosten für typische Berufskleidung als Werbungskosten abziehbar sind, sind es auch die Reinigungskosten. Wenn Sie typische Berufskleidung zu Hause in der privaten Waschmaschine waschen, dürfen Sie die Reinigungskosten schätzen (BFH-Urteile vom 29.6.1993, BStBl. 1993 II S. 837 f.). Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., Bonn, hat für unterschiedliche Haushaltsgrößen die Kosten pro kg Wäsche errechnet.


    Reinigungskosten je kg Wäsche gemäß Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (Stand: Dezember 2002) siehe Tabelle unten.


    Das FG Münster hat mittlerweile bestätigt, dass die Schätzung der Kosten für die Reinigung von Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine »anhand repräsentativer Daten der Verbraucherverbände oder Hersteller möglich ist« (FG Münster vom 27.8.2002, 1 K 4636/00 E, EFG 2002 S. 1589).


    Wollen Sie sich die Berechnung von Reinigungskosten ersparen, sollten Sie einen pauschalen Betrag von € 110,00 für Berufskleidung - und zwar für Reinigung und Anschaffung - ansetzen. Denn für Arbeitsmittel insgesamt erkennen die Finanzämter diesen Betrag auch ohne Belege an.


    Muss typische Berufskleidung repariert bzw. geflickt werden, sind die Reparaturkosten als Werbungskosten abzugsfähig.


    Verschmutzung und Verschleiß von »normaler« Kleidung


    Aufwendungen für »normale« Kleidung sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn diese Kleidung während der Berufsausübung einer normalen Verschmutzung und einem normalen Verschleiß unterliegt. Wenn aber die Verschmutzung, die Beschädigung oder der vorzeitige Verschleiß auf einem konkreten beruflichen oder betrieblichen Vorfall beruht, sind die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 24.7.1981, BStBl. 1981 II S. 781; FG Thüringen vom 4.11.1999, EFG 2000 S. 211). Bei Ersatzbeschaffung eines Kleidungsstücks ist der Restwert der beschädigten Sache abziehbar.[attachment=0]<!-- ia0 -->rei.jpg<!-- ia0 -->[/attachment]

  • Hallo,


    erstmal danke für die Mühe! Die allg. Grundlage zur Ansetzung von Dienstkleidung ist mir bekannt!


    Mir geht es darum, dass meine Kleidung durch das Logo meines Auftraggebers, für den ich im
    Außendienst tätig bin, eine Verwendung im Privaten ausschließt!?


    Im Klartext bin ich für eine Bausparkasse tätig und habe mir das Logo der Bausparkasse auf
    meine Kleidung angebracht. Ich weiss z.B. dass Mitarbeiter solche Kleidung gekauft haben, die
    von der Bausparkasse direkt mit Logo verkauft wurden und als Dienstkleidung angesetzt haben.


    Den Hinweis, dass die Möglichkeit besteht habe ich irgendwann irgendwo gelesen, weiss aber nicht
    mehr ob es sich um ein BFH Urteil handelte oder eine Vermutung war. :oops:


    Vllt. kann mir jmd. nochmal Auskunft konkret über Kleidung mit Logo vom Auftraggeber geben.


    Vielen Dank!

  • Hallo, gelten die Angaben für Dienstkleidung für Arbeitnehmer und für Freiberufliche?
    Oder gibt es für Freiberufliche extra Vorgaben?
    Ich z.B. habe in einigen Verträgen stehen dass ich nur eine weiße Bluse, schwarze Hose und schwarze Hose tragen darf.
    Ich ziehe privat diese Kleidung nie an da ich eben nur für die freiberufliche Tätigkeit gekauft hatte.
    Wie ist es da?

  • Zitat von &quot;Opa&quot;

    Das wird nicht funktionieren, Oerdiz´ Antwort war doch eindeutig.


    Oerdiz wird aber die Entscheidung nicht treffen! Oder?

  • Zitat von &quot;Capricorn&quot;

    Oerdiz wird aber die Entscheidung nicht treffen! Oder?


    Wer weiss....?

  • Zitat von &quot;Opa&quot;

    Das wird nicht funktionieren


    Es hat aber funktioniert. :shock: