Entfernungspauschale

  • Hallo Hans-Christian,


    wenn ich bei meinen Eltern ohne Miete wohne, ist dass doch kein Ansatz für eine DHHF, oder? Wenn ja- wie soll ich dem FA dies so erklären?


    Ich finde ein sehr interessantes Thema- ihr seid auch alle echt klasse :idea:

  • Zitat von "andyaufderinsel"

    Hallo Hans-Christian,


    wenn ich bei meinen Eltern ohne Miete wohne, ist dass doch kein Ansatz für eine DHHF, oder? Wenn ja- wie soll ich dem FA dies so erklären?


    Ich finde ein sehr interessantes Thema- ihr seid auch alle echt klasse :idea:


    Wo wohnen Ihre Eltern?
    Falls in München, dann ist dies eine DHHF, solange Sie gleichzeitig in Berlin mit Ihrer Freundin einen gemeinsamen Hausstand haben.
    Dem FA brauchen Sie nur zu sagen, wo Sie in München wohnen.


    Sie können nur nicht Unterkunftskosten für die Unterkunft in München beantragen.


    Die Heimfahrten beantragen Sie bei der DHHF. Nicht bei Fahrten Wohnung Arbeitsstätte. Dies ist eine zusätzliche Fahrt.
    Sie haben also möglicherweise 5 Fahrten in der Woche zur Arbeitsstätte und eine Heimfahrt.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Hallo,


    also, meine Eltern wohnen ca 90km vor München;
    ich arbeite seit 0108 in München
    habe seit 01.11 eine eigene Wohnung bei München.


    Ab 01.08 fuhr ich, bis ich die Wohnung hatte ständig zu meinen Eltern, weil dies die günstigste Lösung war. Hotel wäre viel teurer gewesen.
    Meine Freundin zog aus beruflichen Gründen erst zu Beginn des Mutterschutzes zum 01.11 auch nach München.


    Brauchst Du noch mehr Infos


  • Warum nicht gleich so.


    Vom 1.8. bis 1.11. hatten Sie eine DHHF.


    Wo sehen Sie noch ein Problem?

    mfg Hans-Christian
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  • Hallo Hans-Christian,


    vielen Dank für die Mühen- ich werde das jetzt so beantragen.


    Wie kann ich diese Mühen wieder gut machen?


    Ich würde sagen, wenn Sie mal in München sind- ich arbeite in einem sehr guten Restaurant-


    ich lade Sie ein :lol:


    Schönen Abend noch


  • Wow, die Einladung nehme ich gerne an.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Clematis"

    Genau dieses Ergebniss hatten wir schon erstes Drittel, erste Seite....


    Nur das Deine Antwort nicht korrekt war.
    Er muß nur die Fahrt an sich nachweisen, eine Begrenzung auf 4500km gibt es auch dann nicht, wenn er nur mit jemanden mitgefahren wäre bei Familienheimfahrten. Was aber vermutlich hier eh nicht in den paar Monaten eintreten wird.

    mfg Hans-Christian
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  • Ich hatte nicht von 4500 km, sondern von 4500 € geschrieben.


    Und die auch nur der Vollständigkeit halber.

  • Zitat von "Clematis"

    Ich hatte nicht von 4500 km, sondern von 4500 € geschrieben.


    Und die auch nur der Vollständigkeit halber.


    Stimmt, war ein Schreibfehler von mir.


    Aber das

    Zitat von "Clematis"

    DHHF kommt ja sowieso nicht in Frage

    ist falsch.

    mfg Hans-Christian
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  • Warum?


    Er unterhält keine zwei Haushalte! Also sind keine Aufwendungen für einen doppelten Haushalt ansetzbar.


    Familienheimfahrten: ja
    Fahrten Wohnung - Arbeit: ja

  • Zitat von "Clematis"

    Warum?


    Er unterhält keine zwei Haushalte! Also sind keine Aufwendungen für einen doppelten Haushalt ansetzbar.


    Familienheimfahrten: ja
    Fahrten Wohnung - Arbeit: ja


    Um eine DHHF zu begründen ist bei der Zweitwohnung kein eigener Haushalt erforderlich, siehe R9.11 der LStR 2008


    "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet"


    Familienheimfahrten gibt es nur bei DHHF entsprechend§9 (2) Satz 8


    Liegt nämlich keine DHHF vor, dann sind nur bei einer 5-Tage Arbeitswoche 5 Fahrten zur Arbeitsstätte egal ob von der Unterkunft oder dem Lebensmittelpunkt möglich (Bei einer DHHF kann eine zusätzliche Heimfahrt Unterkunft-Lebensmittelpunkt beantragt werden). Und es werden die ersten 20km nicht anerkannt entgegen bei Heimfahrten bei einer beruflich bedingten DHHF.
    Und es werden nur 4500€ anerkannt wenn nicht mit dem eigenen/von Drittenbereitgestellten PKW gefahren wird, entgegen wiederrum bei Heimfahrten aus Anlass einer DHHF, hier gibt es keine Begrenzung.


    Deshalb ist es so wichtig zu wissen, ob eine DHHF vorliegt, oder nicht.

    mfg Hans-Christian
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