Entfernungspauschale

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand helfen. Leider habe ich nichts ähnliches im Forum gefunden- oder ich war blind 8)


    Ich bin Mitte letzten Jahres aus berufl. Gründen von Berlin nach MUC gegangen. War jedoch, weil ich erst ab November eine Wohnung in München angemietet habe, in Berlin gemeldet. D.h. ich bin täglich zu meinen Eltern gefahren, um dort zu "wohnen". Dies habe ich aber nie gemeldet.
    Da meine Freundin ja auch noch in Berlin gewohnt hat- habe ich sie dort wirklich oft besucht.


    Jetzt meine Fragen:
    Wie kann ich die "Heimfahrten" geltend machen? (ich war ja nur in Berlin gemeldet und kann keine Hotelrechnung o.ä. von München vorlegen)
    Wie oft kann ich denn gefahren sein?
    Die Pendlerpauschale zu meinen Eltern (waren immerhin tägl. 90 km einfach) kann ich wohl vergessen, oder?



    Im Netz hat jemand geschrieben, dass eigentlich tägl. die Fahrt vom Arbeitsplatz nach Hause angegeben werden kann- das wäre ja eher unglaubwürdig- 10 Std Fahrt für 9 Std arbeit :lol:


    Ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich damit auskennt mir einen Tipp schicken könnte!


    Schönes Wochenende


    Andy

  • Sehe ich das richtig, die Eltern sind in München, bzw 90 km entfernt?
    Und von Juli bis September hast Du dort gewohnt, und dann erst eine Wohnung in München angemietet?


    Und in Berlin, hattest Du da eine eigene Wohnung?


    Die Fahrten zu den Eltern sind Fahrten Wohnung - Arbeit, anzusetzen mit der Entferungspauschale.


    Und ob die Fahrten nach Berlin ansetzbar sind, kann man ohne mehr Info nicht sagen.

  • Hallo Clematis,


    Das stimmt, ich habe in der Zeit von August- ende September bei meinen Eltern gewohnt, war da jedoch nicht gemeldet, sondern immer noch bei meinem "alten" Wohnort in Berlin.


    Ich dachte ich kann die Fahrten von meinen Eltern zur Arbeit nicht ansetzen, weil ich dort weder gemeldet, noch Miete bezahlt habe.


    Die Fahrten zu meiner Freundin, die in der Wohnung noch wohnte müsste doch als Heimfahrt zum "Lebensmittelpunkt" geltend gemacht werden können, oder?


    Ich danke Dir schon mal für Deine Mühen!


    Andy

  • Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Dein Lebensmittelpunkt nach wie vor Berlin ist/war (wie ist das mit der Freundin eigentlich jetzt, ist sie noch Deine Freundin, und noch in Berlin?), dann sind das Familienheimfahrten, die ebenfalls ansetzbar sind.


    Dem FA ist das übrigens relativ egal ob Du bei den Eltern gemeldet warst oder nicht.
    Die tatsächlichen Gegebenheiten zählen.


    Sollte die angesetzte Entfernungspauschale 4500 € überschreiten, wirst Du die gefahrenen km anhand TÜR-Belegen und Reüaraturrechnungnen usw nachweisen müssen.

  • Hallo Clematis,


    vielen Dank für die schnellen Antworten!
    Das mit meiner Freundin ist immer noch so- sie wohnt jetzt auch in München. Die Glaubhaftigkeit kann ich mit einer Geburtsurkunde meines Sohnes vom 09.01 nachweisen :lol:


    Ich werde das jetzt mal so einreichen- Heimfahren nach Berlin kann ich wohl 2 Stk pro Monat angeben, oder- ich musste ja schauen, ob der Bauch schön wächst.....


    Vielen vielen Dank nochmal


    Schönen Abend


    Andy

  • Kann es nicht ganz anders sein, nur weil Sie nicht wußten was alles geht und was nicht geht?


    Kann es sein, dass Sie eigentlich in Berlin bei der Freundin mit wohnten?
    Dort nur nicht gemeldet, sondern bei den Eltern?
    Kann es sein, dass Sie deshalb eigentlich eine doppelte Haushaltsführung ab dem Zeitpunkt hatten, wo Sie in München tätig wurden?
    Kann es sein, dass die DHHF von Ihnen nun in München beendet wurde und keine Fahrten mehr nach Berlin beantragt werden dürften?
    Kann es also sein, das der Lebensmittelpunkt damals von den Eltern zu der Freundin in Berlin gewechselt ist?


    Kann es deshalb sein, dass man viel Geld verschenken würde, wenn es so sein könnte?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Hallo Hans-Christian,


    Wir beide wohnten in Berlin- ich bin früher nach Muc gezogen, um dort einer neuen Arbeit nachzugehen. Sie kam dann später nach- als ich eine Wohnung gefunden hatte, musste ich nicht mehr zu meinen Eltern.
    Eigentlich einfach, oder?



    Grüsse


  • Sie wohnten also nicht bei der Freundin?
    Wo Sie gemeldet waren spielt steuerlich keine Rolle.
    Wenn Sie nicht bei der Freundin mitgewohnt haben (auch ohne Miet-Beteiligung, sondern mit Duldung der Freundin in einem gemeinsamen Haushalt), dann hatten Sie keine DHHF in Müchen begründet.
    Auch die Freundin hatte demnach keinen eigenen Haushalt.


    Ich möchte hier niemanden zu falschen Aussagen verleiten, aber ich kenne viele Fälle, wo aus Unkenntnis viel Geld verschenkt wird. Bitte meine Nachfragen auch nur so zu verstehen.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Hans-Christian


    Ich versteh Dein Post nicht.
    DHHF kommt ja sowieso nicht in Frage, da keine Kosten für die Wohnung, da ja bei den Eltern gewohnt.
    Oder willst Du hier nicht vorhandene Kosten konstuieren?


    Oder denkst Du, andyaufderinsel konstruiert hier Fahrten/Umstände, die so nicht vorgelegen haben?


    andyaufderinsel
    Wie lang warts Du in Berlin gemeldet?

  • Zitat von "Clematis"

    ...
    DHHF kommt ja sowieso nicht in Frage, da keine Kosten für die Wohnung, da ja bei den Eltern gewohnt.
    Oder willst Du hier nicht vorhandene Kosten konstuieren?...


    Ich will gar nichts konstruieren.
    Ich frag mich blos, wo der Lebensmittelpunkt vom TE in Berlin gewesen ist.
    Da, wo er gemeldet war, oder dort wo seine Freundin lebte, mit der er ein Kind erwartet?
    Da hat er auch Kosten gehabt bei der Freundin im möglichen gemeinsamen Hausstand und dadurch wäre eine DHHF beantragbar.


    Man wird doch nochmal fragen dürfen. :wink:


    Heimfahrten bei DHHF wirken sich nämlich anders aus als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Und zwar gewaltig, ganz abgesehen von den Unterkunftskosten zwischenzeitlich in München.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Clematis"

    .... DHHF kommt ja sowieso nicht in Frage, da keine Kosten für die Wohnung, da ja bei den Eltern gewohnt....


    wie soll man folgendes verstehen?

    Zitat von "andyaufderinsel"

    ich bin täglich zu meinen Eltern gefahren, um dort zu "wohnen".

    mfg Hans-Christian
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  • Hallo Ihr beiden,


    ich habe übrigens in Berlin bei meiner Freundin in einer Wohnung gewohnt, und wohne jetzt wieder mit ihr zusammen in München.
    DHHF ist angeblich nicht möglich, weil ich keinen Nachweis über das Aufsuchen dieser "Wohnung" hatte. Obwohl es auf der anderen Seite auch schwierig ist 3 Monate in München zu sein, ohne irgendwo zu schlafen.....
    Keine Ahnung wie weit das FA sich darüber gedanken macht, bzw. deren MA.


    Ich werde die Fahrten zu meinen Eltern, und zwei Mal pro Monat eine Fahrt nach Berlin einreichen- und auf die Reaktion des FA warten. Ich glaube ein bestimmtes Begleitschreiben bewirkt beim FA auch einiges.


    Schöne Grüsse

  • Warum wollen Sie auf soviel Geld verzichten?
    Warum beantragen Sie keine DHHF?


    Hier eine kleine Hilfe BFH-Urteil vom 12.9.2000


    Ein eigener Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG erfordert, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird; eine Wohnung wird auch dann aus abgeleitetem Recht genutzt, wenn diese zwar allein vom Lebenspartner des Steuerpflichtigen angemietet wurde, der Steuerpflichtige sich aber mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).


    1. Unterkunftskosten in München, solange, wie die DHHF bestand.
    2. Familienheimfahrten vom 1.km an und ohne Begrenzung auf 4500€ bei Nichtnutzung eines eigenen PKW.
    3. Umzugskosten bei Aufgabe der Wohnung in Berlin mit Nutzung der Umzugskostenpauschale.


    Auf das wollen Sie alles verzichten?

    mfg Hans-Christian
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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "andyaufderinsel"

    Obwohl es auf der anderen Seite auch schwierig ist 3 Monate in München zu sein, ohne irgendwo zu schlafen.....
    Keine Ahnung wie weit das FA sich darüber gedanken macht, bzw. deren MA.


    Doch, auch diese Gedanken sind den Beamten nicht fremd.


    Aber das ist allein für sich betrachtet kein Grund, eine DHHF anzuerkennen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat von "Petz"


    Doch, auch diese Gedanken sind den Beamten nicht fremd.


    Aber das ist allein für sich betrachtet kein Grund, eine DHHF anzuerkennen.


    Ich vermute mal, hier wird einfach nicht alles sauber auf den Tisch gelegt.


    Man kann nicht in München 3 Monate arbeiten ohne Unterkunftskosten. Und selbst wenn dies so wäre, liegt trotzdem eine DHHF vor, egal wo er kostenlos geschlafen hat. Die anderen Vorteile bleiben schließlich trotzdem.

    mfg Hans-Christian
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  • Hallo,


    Was soll ich denn noch nicht auf den Tisch gelegt haben- ich liefere gerne noch alle weiteren Details!


    jetzt bin ich wieder am Anfang aller meiner Fragen.


    DHHF oder nicht.
    Wie kann ich dem FA meinen nicht nachweisbaren Aufenthalt in München und bei meinen Eltern glaubhaft machen?
    Ich habe einen ungekündigten Arbeitsvertrag, Mietvertrag von Berlin (gek zum 31.10), neuen MV (01.11)- und das wars.


    Gar nicht so einfach, oder? :(


    Grüsse

  • Doppelte Haushaltsführung bedingt, wie das Wort schon sagt, die Führung vo zwei Haushalten.
    Der Haushalt in Berlin ist ja klar, aber in München? Ein Zimmer bei den Eltern ist kein eigener Hausstand?!

  • Hallo Ihr Lieben,


    dann führe ich mal zusammen:


    -Ich kann einmal pro Woche nach Hause gefahren sein
    - ich kann die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort meiner Eltern als Fahrtkosten anrechnen
    - den Umzug nehm ich rein


    Das wars, ist aber auch schon recht gut.


    Schöne Grüsse und VIEEEELLLEEENNN Dank

  • Zitat von "Clematis"

    ...Der Haushalt in Berlin ist ja klar, aber in München? Ein Zimmer bei den Eltern ist kein eigener Hausstand?!


    Bei den Eltern in München, hatte ich vorher so nicht erkannt, ist trotzdem eine Zweitwohnung und wird als DHHF anerkannt. Die Zweitwohnung muß kein eigener Hausstand sein.

    mfg Hans-Christian
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  • Was ist bei Ihnen zu Hause?
    Fahrten zu den Eltern? Wo ist ihr Lebensmittelpunkt? Wo leben Ihre Eltern?
    Welchen Umzug?

    mfg Hans-Christian
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