Hallo an alle Wissenden :shock:
Ist das normal, dass, wenn ich eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer ausstelle (Steuerbefreiung des Kunden nach § 4 Nr. 21 Ustg.), diese:
1. schon direkt nach dem Drucken, also noch vor Zahlungseingang, in der EÜR erscheinen und
2. in der EÜR in Zeile 2 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) erscheinen?
Eigentlich gehört der Umsatz ja erst in die EÜR, wenn Geld geflossen ist und dann, meiner Meinung nach, in Zeile 6 (umsatzsteuerfreie Betriebseinnhamen).
Ich bin natürlich umsatzsteuerpflichtig, also nix mit Kleinunternehmer.