Verwaltungsfachwirt

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, und zwar mache ich gerade den Verwaltungsfachwirt und zahle da monatlich meine Gebühren. Bin im moment aber nicht am arbeiten sondern befinde mich im Erziehungsurlaub.
    Mein Mann geht voll Arbeiten und wir haben eine Zusammenveranlagung, wieso bekomme ich nur ca. 1/3 meiner Gezahlten Fortbildungskosten erstattet?? (liege weit unter 4000 Euro)


    Und dann habe ich noch eine Frage, mein Mann hat einen Firmenwagen und bezahlt monatlich 1 % und 20 Euro für privatnutzung, kann ich da was absetzen in der Erklärung??



    Gruß Nadine

  • Zitat von "Nadi2701"

    wieso bekomme ich nur ca. 1/3 meiner Gezahlten Fortbildungskosten erstattet?? (liege weit unter 4000 Euro)


    Sie bekommen überhaupt keine Fortbildungskosten erstattet, sondern die Fortbildungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen.


    Zitat

    Und dann habe ich noch eine Frage, mein Mann hat einen Firmenwagen und bezahlt monatlich 1 % und 20 Euro für privatnutzung, kann ich da was absetzen in der Erklärung??


    Was sind denn das für 20€?


    Zum Thema Kfz-Nutzung, Versteuerung und absetzbaren Werbungskosten bitte die Forensuche bemühen, - das taucht in kurzen Abständen immer wieder auf.


    Gruß

  • Leider hilft mir das garnicht weiter, kann mir denn jemand sagen wo ich diese Fortbuldungskosten eintrage wenn ich ja garkeine Einnahmen hatte und somit eigentlich keine Werbungskosten absetzen kann, wird das dann beim Mann gemacht?

  • Nein, die EK werden immer getrennt ermittelt. Ob es jedoch überhaupt WK (und damit negative EK), oder ev. SA sind, ist nicht ersichtlich. Jedoch mindert (egal wo) der Ansatz nur die Einkünfte und senkt damit die festzusetzende ESt (s. Catja).


    Beim Auto werden 1% für die Privatnutzung versteuert. Wenn noch 0,03 % für den Arbeitsweg (ev. sind das die 20,-) versteuert werden, kann die Entfpsch. geltend gemacht werden.

  • o.k. So langsam verstehe ich:


    "Ich bekomme erstattet" heisst nicht, dass der Bescheid bereits da ist und Sie vom Finanzamt einen bereits festgelegten Betrag x erstattet bekommen, sondern soll heissen, dass Ihnen das Programm ausgerechnet hat, dass Sie diesen Betrag x evtl erstattet bekommen werden...?
    Das heisst, der Bescheid ist noch nicht da, sondern wir befinden und noch in der Phase der Anfertigung der Steuererklärung?


    o.k. weiter im Text:


    Je nachdem, welche Konstellation vorliegt, handelt es sich bei den Ausbildungskosten um (vorweggenommene) Werbungskosten, Sonderausgaben oder sogar nur um "Privatvergnügen" (§ 12 Abs. 5 EStG). Das lässt sich, wie Opa schon dargestellt hat, aus dem Sachverhalt derzeit nicht herausrätseln.


    Und zur Versteuerung der privaten Nutzung für die Fahrten Wohnung=> Arbeitsstätte des Ehegatten:
    a) siehe Opa und
    b) wurde das pauschal versteuert oder individuell?


    Gruß, die Catja

  • Was ist das für eine Fortbildung?
    Ein Erststudium?
    Welche Ausbildung liegt bereits vor?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Also, es geht darum mein Mann arbeitet ganz normal und ich habe Verwaltungsfachangestellte gelernt seit 2006 befinde ich mich jedoch in der Kindererziehung und habe am 09.11.2007 mit dem zweiten Angestelltenlehrgang angefangen, wenn ich diesen abgeschlossen habe dann bin ich Verwaltungsfachwirtin. Dieser findet ausserhalb einer normalen Dienstzeit statt (Freitagsnachmittags und Samstags morgens)


    Mein Frage ist jetzt wo muss oder kann ich diese Kosten eintragen bei der Erstellung der Steuererklärung (zusammenveranlagung)


    Danke an die die bereits geantwortet haben.


    LG

  • Zitat von "Nadi2701"

    ....


    Mein Frage ist jetzt wo muss oder kann ich diese Kosten eintragen bei der Erstellung der Steuererklärung (zusammenveranlagung)
    ...LG


    Als Sonstige Werbungskosten mit einer Anlage, in der Sie alle Kosten (Fhartkosten, Arbeitsmittel, Gebühren, ... auflisten)

    mfg Hans-Christian
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  • wobei jetzt noch das Problem mit der Versteuerung der Kfz-Nutzung (Fahrten: Wohnung=>Arbeitstätte 0,03%) offen ist.... (s.o.)

  • Kosten werden vom Finanzamt nicht ausgezahlt sondern mindern nur das Einkommen, auf das Steuer gezahlt werden müssen. Wenn der Ehemann bspw. 30.000 € Einkommen hat und Sie als Ehefrau haben 3000 Euro Kosten für die Weiterbildung, dann zahlen Sie auch nur auf 27.000 € Ihre Einkommensteuern bzw. es gibt Rückerstattungen in Höhe des persönlichen Steuersatzes weil beim Ehemann ja schon Lohnsteuer einbehalten worden ist. Es ist aber nicht so, dass man Ihnen Ihre Kosten 1:1 erstattet, dafür ist das Finanzamt nicht zuständig. :)


    Die Kosten des Lehrgangs zum Verwaltungsfachwirt sind eindeutig Werbungskosten. Als Verwaltungsfachwirt hat man u. a. die Möglichkeit, in höhere Vergütungsgruppen als Angestellter aufzusteigen, z. B. Vb oder IV.

  • Zitat von "Nadi2701"

    Ja das ich das nicht 1 zu 1 wieder kriege war klar und auch das es Werbungskosten sind aber wo trage ich die ein wenn ich selber kein Einkommen habe??


    In die Anlage N von dir. :!:

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Nadi2701"

    Aber die habe ich doch garnicht ohne Einkommen *kopfkratz*

    Wieso hast du die nicht?
    Wer hat diese dir gemaust?

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Nadi2701"

    Ich habe das Wiso Programm und das von Aldi und bei beidem komme ich da nicht drauf


    Was für Sch....programme. Die kenne ich nicht. Trag doch mal bei den Einnahmen, Steuern und Soli jeweils "Null" ein. Vielleicht gehts dann.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Nadi2701"

    Kannst du eins empfehlen was besser ist?


    Ja, aber das wäre dir viel zu teuer.
    Du wirst das schon noch packen.

    mfg Hans-Christian
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