Hallo zusammen,
nach Sichtung des Bescheides für 2007 wurde statt der eingereichten höheren Werbungskosten nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von € 920 berücksichtigt.
Wie würden Sie nun bei einem Einspruch argumentieren, damit die angesetzten Werbungskosten Berücksichtigung finden?
Könnte ein Einspruch erfolgreich sein? Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen- wie oben- die erfolgversprechend waren?
Danke für Eure Antwort!
Grüße, Zileri