Arbeitnehmerpauschbetrag statt Werbungskosten

  • Hallo zusammen,


    nach Sichtung des Bescheides für 2007 wurde statt der eingereichten höheren Werbungskosten nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von € 920 berücksichtigt.


    Wie würden Sie nun bei einem Einspruch argumentieren, damit die angesetzten Werbungskosten Berücksichtigung finden?


    Könnte ein Einspruch erfolgreich sein? Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen- wie oben- die erfolgversprechend waren?


    Danke für Eure Antwort!


    Grüße, Zileri

  • Es sollte zunächst geklärt werden, ob ggf. ein Erfassungsfehler vorliegt, oder ob das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt hat. In letzterem Fall sollten unter Erläuterungen im Bescheid die Gründe aufgeführt sein.

  • Hallo,


    Danke. In den Erläuterungen findet sich folgende Aussage:


    Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.


    Eine weitere Erklärung kann ich innerhalb der Erläuterungen nicht entnehmen.


    Was empfehlen Sie?


    Grüße, Zileri

  • Dann scheint ein Erfassungsfehler vorzuliegen oder aber der Bearbeiter hat die Begründung vergessen, einfach mal beim Amt anrufen, Telefonnummer steht im Bescheid.