Entfernungspauschale - Erläuterungstext

  • Hallo,


    wie man schon unschwer festgestellt hat, führt der derzeitig in den Steuerbescheiden 2007 vorhandene Standard-Erläuterungstext zur Entfernungspauschale und dem, was man tun oder lassen soll, zu Verständnisproblemen.


    Im BMF-Schreiben vom 08.10.2007 wurde die Vorläufigkeit angeweisen. Wer diesen tollen zusätzlichen Text dazu angewiesen hat, das weiß ich leider nicht. Er findet sich dennoch in vielen Steuerbescheiden verschiedener Länder und ist meist ebenso unverständlich und verwirrend. Der Text setzt Steuerkenntnisse voraus. Der Text soll aber für Laien gedacht sein, die solche Kenntnisse nicht haben. Zuerst soll man garnichts machen, will man aber von einer Steuerminderung profitieren, soll man Einspruch einlegen und AdV beantragen. Was hier genau gemeint ist, versteht der Laie nicht.


    Ich habe mich heute an verschiedene Länder per E-Mail gewandt und wollte dies mal hier mitteilen. Warten wir mal ab ob dieser Text aufgrund meiner Ratschläge verändert wird.