Ich habe Verpflegungspauschale (24 Euro für 24 Std. usw.) für meine Reise von Firma erhalten. Muss ich es in
Einkommensteuererklärung deklarieren?
Verpflegungspauschale und Einkommensteuererklärung
- Lelja
- Erledigt
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Nein
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Doch. Die stfr. AG Erstattungen sind in der Lst.-Bescheinigung ausgewiesen, und werden mit zum FA übermittelt.
Die Kosten der DR sind als WK in der Erklärung anzugeben, sonst wird das Brutto um die stfr. AG Erstattungen erhöht. -
Da gebe ich dem Opa recht.
UNd kann nur hoffen, dass der Fragende hier noch mal vorbeischaut und nicht dem Erstantwortenden sofort vertrauen geschenkt hat.
Ciao Dragon
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Sorry, aber wisst Ihr, was "DAU" in der Coputerexpertensprache bedeutet?
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Jetzt ja (dank goo..)
Aber woher kommt eigenlich "0815"?edit: Wenn man Wiki glauben darf wohl vom MG.
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Vielen Dank. Ich wünsche euch einen schönen Abend.
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Zitat von "Opa"
Die stfr. AG Erstattungen sind in der Lst.-Bescheinigung ausgewiesen, ...
Ok, wenn sie in der Bescheinigung drin stehen... Aber: Komisch. Bei mir stehen die nie drin. Somit gibt es da auch nix anzugeben. Gibt es da Ausnahmen? -
Ausnahmen?
Es gibt eine ganz einfache Regel: Die Einkommensteuererklärung hat wahrheitsgemäß zu sein.
Und wenn jemand weiss, dass er steuerfreie Erstattungen für Reisekosten erhalten hat, und die Reisekosten als Werbungskosten geltend macht, aber die Erstattungen im dafür immerhin ausdrücklich vorgesehenen Feld in der Steuererklärung nicht einträgt, dann ist das, - wenn das FA danach entsprechend der Erklärung veranlagt, Steuerhinterziehung.
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In den letzten Jahren haben viele AG den Eintrag der stfr. Erstattungen in der LSt-B. selten vorgenommen (Kann Bestimmung). Seit 2007 ist es eigentlich Pflicht.
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Zitat von "Catja"
... und die Reisekosten als Werbungskosten geltend macht, ...
Ok, mache ich ja nicht. Was ist dann? -
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Zitat von "Opa"
... sonst wird das Brutto um die stfr. AG Erstattungen erhöht.
Ok. Aber gerade diese stehen in meiner Lst.-Bescheinigung gar nicht drin. Ich kann doch da nichts "hinzuerfinden". -
Sie sollen auch nichts "erfinden". Die tats. DR usw. unter den WK eintragen und die tats. erhaltene AG Erstattung ebenfalls eintragen. Das FA verrechnet dies dann.
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