Vorsteuer Abzug errechnen bei USt-freien Leisungen?

  • Hallo zusammen,


    ich erbringe Leistungen, die USt-pflichtig sind (Reiseleiter) und solche, die USt-frei sind (Dozent).


    Daher meine Frage: Kann ich gezahlte Vorsteuer für Waren in Zusammenhang mit meinen USt-pflichtigen Leistungen (Bsp. Regenjacke) voll anrechnen oder kann ich nur (alle Vorsteuerzahlungen) dem Verhältnis von -freien und -pflichtigen Leistungen entsprechend anrechnen?


    Und was den PKW angeht: kann ich mittels Fahrtenbuch die gefahrenen Kilometer für jeweils die unterschiedlichen Leistungen USt-frei und USt-pflichtig in Beziehung setzen und daraus die Vorsteuer für Treibstoff und Reparatur errechnen?


    Oder geht alles nur nach dem Verhältnis meiner Einnahmen USt-frei und USt-pflichtig?


    Beste Grüße und Dank für jeden Tip und auch Links oder Literatur (google nach Vorsteuerabzugsverbot bringt leider nicht viel) & beste Grüße,
    *roq-on