Zweitwohnungssteuer

  • Hallo,
    da ich beruflich in München bin und ich dort auch eine Wohnung habe,kann ich die dortige Zweitwohnungssteuer eigentlich auch absetzen?
    Bin nicht verheiratet und fahre jedes Wochenende zu meine Eltern,wo ich ein Zimmer beziehe.


    Danke

  • Ich muß auch die Zweitwohnungsteuer für meine Nebenwohnsitz (Arbeitsstätte) in München zahlen und nicht für meinen Hauptwohnsitz (Zimmer bei Eltern). Ist es denn möglich diese abzusetzen oder geht das nur bei der DHHF?

  • Da diese Steuer eine kommunale Steuer ist, muss man sich die Satzungen anschauen. Für München gibt es von der Stadtverwaltung eine Infoseite, die man >hier erreicht.


    Den Ausführungen von Opa kann ich demnach nicht folgen.

  • Das heißt also,dass München eigentlich mein Hauptwohnsitz wäre,da ich ja von dort aus meine Arbeit verrichte oder??? Wenn ich mich jetzt ummelde spare ich mir ja eigentlich die Zweitwohnungsteuer,aber bekomme ich dann weiterhin meine Familienheimfahrten anerkannt,wenn ich dann zu mein Nebenwohnsitz zu meinen Eltern fahre?

  • Die Zweitwohnungsteuer sparen Sie m.E. auch dann nicht, wenn Sie Haupt- und Nebenwohnsitz wechseln.


    Die Heimfahrten sind unabhängig vom Wohnsitz ansetzbar, wenn sich bei den Eltern weiterhin der Lebensmittelpunkt befindet und die dortige Wohnung (Zimmer) mind. zweimal monatlich aufgesucht wird und die Fahrten auch nachweisbar sind. Daher schon heute daran denken, dass das Finanzamt Nachweise fordern könnte.


    Alles weitere geht übrigens aus dem Link hervor, den ich oben gesetzt habe (blaue Schrift).

  • [quote="Oerdiz"]Die Zweitwohnungsteuer sparen Sie m.E. auch dann nicht, wenn Sie Haupt- und Nebenwohnsitz wechseln.


    Ich denke schon,da ja meine Gemeinde an meinen jetzigen Hauptwohnsitz keine Zweitwohnungssteuer erhebt.

  • Wie geschrieben, wo Sie welchen Wohnsitz anmelden, ist für die Erhebung der Zweitwohungsteuer unerheblich. Es wäre wohl sonst etwas einfach, das Ding zu umgehen. Es geht darum, dass ein Bürger zwei Wohnungen hat und nicht um die als Zweitwohnung angemeldete Wohnung.


    Ausführliche Erläuterungen bietet die bereits oben verlinkte Seite, vielleicht haben Sie die Güte, dort endlich mal reinzuschauen oder ist es zu schwer, den blauen Link anzuklicken?

  • Dieser Link ist leider noch eindeutiger. Das wird in anderen Gemeinden anders gehandhabt. Hier bleibt nur Hauptwohnsitz in München anmelden und keine Nebenwg. bei den Eltern. Für die steuerl. Beurteilung ist die Anmeldung ohne Belang, da kommt es nur auf die tats. Verhältnisse an (Lebensmittelpunkt).
    Da hier keine DHF vorliegt, ist die Zweitwg.-Steuer nicht als WK absetzbar.