Einspruch zurücknehmen?

  • Hallo,
    ich habe Einspruch gegen meinen Bescheid eingelegt.
    Daraufhin bekam ich einen neuen - verbesserten - Bescheid.
    Heute bekam ich die Aufforderung, den Einspruch zurückzunehmen.


    Soll ich das tun oder ist das irgendwie schädlich?


    Gruß
    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Nein, natürlich nicht.


    Du kannst den Einspruch zurücknehmen, wenn deinen Wünschen entsprochen wurde.


    Und auf die Frage, was passieren kann: Der Einspruch ist damit erledigt, der Bescheid bestandskräftig und du kannst nicht noch einmal Einspruch einlegen.


    Zitat von "Andy_D"

    Hi Petz,
    coole Antwort!


    So bin ich. 8)

  • Wurde denn dem Einspruch in vollem Umfang entsprochen? Dann s. "Cooler", ansonsten wurde vielleicht nur zum Teil entsprochen, dann kann der Einspruch zu dem noch strittigen Punkt auch aufrecht erhalten werden.

  • Hallo,
    in vollem Umfang nicht, aber ich bin einigermaßen zufrieden.
    Aber ist doch komisch: Da wird ohne weitere Kommentare ein neuer, nachgebesserter Bescheid erstellt.
    Und 3 Wochen später kommt die Begründung, warum man den Einspruch nicht gelten läßt und ich soll ihn zurücknehmen.
    LG
    (Leicht grübelnd),
    Andy

    • Offizieller Beitrag

    So ist es.


    Ein Abhilfebescheid und damit erledigter Einspruch darf nur ergehen, wenn in allen Punkten abgeholfen wurde.


    Das FA hat jetzt in den Punkten abgeholfen, wo es abhelfen konnte.


    Nun ist die Frage, ob du damit einverstanden bist und den Einspruch zurücknimmst.


    Wenn ja, ist alles erledigt.


    Wenn nein, bekommst du eine Rechtsbehelfsentscheidung, gegen die du dann beim Finanzgericht klagen müsstest, wenn du immer noch nicht einverstanden bist.