Hallo ans Forum!
Mein Sohn hat jahrelang in den Zeilen 55 und 56 der Anl. N folgende "weiteren Werbungskosten" geltend gemacht, die auch stets anerkannt wurden:
Reinigung der Berufskleidung (pauschal) = 103,- €
Kontoführungsgebühren (pauschal) = 16,- €
Diese Werbungskosten wurden ihm erstmals in 2007 vom FA aber nicht anerkannt, weder die Reinigung, noch die Kto.-Führungsgebühren.
Unter "Erläuterungen" des Steuerbescheides ist diesbezüglich aber auch nichts vermerkt.
Frage: Wurden diese WK vielleicht vom Sachbearbeiter des FA übersehen?
Grüße, Hermann