Hauskauf

  • Egal wie, ich kann das Bsp. weder logisch noch rechnerisch nachvollziehen.
    Wie ist die Steuerersparnis, Förderung usw. errechnet?


    Mal abgesehen, daß wir hier vom Optimum ausgehen, beide lebenslang Riesterförderberechtigt, keiner wird Arbeitslos, keiner ist selbstständig, keiner wird krank o. stirbt, beide Kinder sind bis 25 in der Ausbildung (KG berechtigt) usw.

  • Die Steuerersparniss kann ich im übrigen auch nicht nachvollziehen,
    ein Rechenweg wär interessant!

  • Zitat

    Lediglich bei Entnahme aus bestehenden Riester-Verträgen müssen 10.000 angespart sein bevor das Guthaben entnommen werden kann


    Also müssen doch 10.000,- auf dem Riesterkonto vorhanden sein, bevor ich etwas zur Tilgung entnehmen kann. Oder?

  • Zitat von "Opa"

    Also müssen doch 10.000,- auf dem Riesterkonto vorhanden sein, bevor ich etwas zur Tilgung entnehmen kann. Oder?


    Nein!


    Nur wenn ich den bestehenden Riester-Vertrag für eine neue Baufinanzierung umschreiben lassen will
    oder ihn zu Entschuldung nutzen möchten.
    Dieser Part ist auch nur wegen der Lobby der Versicherungen ganz zum Schluss aufgenommen worden.


    Beispl.


    Kunde plant Baufi und hat noch keinen Riestervertrag.
    Er schließt einen vorfinanzierten und zertifizierten Bausparvertrag ab.
    Die indirekte Tilgung geht in den Bausparvertrag sowie die Förderung bzw.
    der Kunde erhält bei der Günstigerprüfung das Geld bei der Einkommenssteuermeldung.
    Nach Zuteilung des BSV wird ein Wohnförderkonto eingerichtet, das aus den Zulagen
    für die Tilgung, den geförderten Tilgungsbeträgen sowie
    2% Inflationsausgleich besteht und den zu versteuernden Betrag ausmacht. Wenn die Finanzierung
    dann z.B. mit dem 65. Lebensjahr endet beginnt die nachgelagerte Besteuerung.


    Zitat von "Opa"

    keiner wird Arbeitslos, keiner ist selbstständig, keiner wird krank o. stirbt, beide Kinder sind bis 25 in der Ausbildung


    1. Arbeitslos kann er werden! Auch Arbeitslose und Harz IV empfänger erhalten Riester!
    2. Selbstständige könne auch riestern s.o.
    3. Krank kein problem! Sterben auch nicht der Vertrag kann zu den Bedingungen vom Partner weitergeführt werden.
    3. Kinder bis 25 Jahr in der Ausbildung. OK aber vllt. bekommen die Eltern noch ein drittes Kind in 2008 dann sind
    es plötzlich 300,00 Euro mehr.


    Wieso alles immer so negativ sehen?

  • Zitat von "AndyF"

    Selbstständige könne auch riestern s.o.


    Ja solzialversicherungspflichtige Selbständige. Und der Rest?


    Zitat

    Wenn die Finanzierung dann z.B. mit dem 65. Lebensjahr endet beginnt die nachgelagerte Besteuerung.


    Dann, wenn eh´schon deutlich weniger Geld da ist.
    Und auch nur für 20 Jahre. Toll.


    Und wehe die Immobilie wird verkauft/vermietet.... (weil irgendetwas in der Lebensplanung anders läuft, als man gedacht hat, - und das ist bei einer Planung für 40 Jahre nicht ganz unwahrscheinlich).


    An mich wirst Du Dein Verkaufsgespräch nicht los.
    Ich war auch schon für günstige Ost-Immobilien nicht zu haben.


    Gruß, die Catja

  • Zitat von "Catja"

    Ja solzialversicherungspflichtige Selbständige. Und der Rest?


    Zulagenvertrag beim Ehepartner.


    Zitat von "Catja"

    Dann, wenn eh´schon deutlich weniger Geld da ist.


    Was sind in dem Beisp. 27 Euro in 25 Jahren Wert? Wird überhaupt eine Steuer erhoben?


    Zitat von "Catja"

    Und auch nur für 20 Jahre. Toll.


    Oder 70% auf einmal.


    Zitat von "Catja"

    An mich wirst Du Dein Verkaufsgespräch nicht los.


    Will ich auch nicht!

  • Zitat von "Clematis"

    Die Steuerersparniss kann ich im übrigen auch nicht nachvollziehen,
    ein Rechenweg wär interessant!

  • Ungefähr so:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55118/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/099__Beispielrechnung__zur__Riesterrente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf</a><!-- m -->

  • Also ich möchte hier mein Zeit mit solchen zweiflern nicht verschwenden.
    Die Formel, selbst wenn Ihr sie verstehen würdet, könnte Euch sowieso nicht
    überzeugen!


    Die Berechnungen sind von Prof. Dr. Thomas Dommermuth "Institut für Vorsorge und Finanzplanung"
    müsste eigentlich ein Begriff sein.

  • Zitat von &quot;AndyF&quot;

    Ungefähr so:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55118/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/099__Beispielrechnung__zur__Riesterrente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf</a><!-- m -->



    Also in ein schlaues Programm eingegeben und die Zahlen so gefressen, wie´s das Programm ausgespuckt hat, ohne zu wissen, was das Programm da berechnet?
    Mich würde die GENAUE Ermittlung der 16.302 € interessieren.


    Kann doch nicht so schwer sein, oder?


    Und mich interessiert keine Formel nach Dr. irgendwie, sondern eine Berechnung, in der was von "zu versteuerndem Einkommen" und "Splittingtabelle" und "festzusetzender Einkommensteuer" steht.

  • Zitat

    Also ich möchte hier mein Zeit mit solchen zweiflern nicht verschwenden.


    Und ich nicht mit Verkäufern, die nicht erklären können, was sie denn eigentlich verkaufen.


    Zitat

    Die Formel, selbst wenn Ihr sie verstehen würdet, könnte Euch sowieso nicht
    überzeugen!

    Wir würden es schon verstehen, aber da muss es einer erklären, der weiß wovon er spricht.


    Zitat

    Die Berechnungen sind von Prof. Dr. Thomas Dommermuth "Institut für Vorsorge und Finanzplanung"
    müsste eigentlich ein Begriff sein.

    Ist mir kein Begriff, da ich nicht aus der Branche komme, oder ist ihnen das Seeling Urteil ein Begriff?


    Aber sie haben es geschafft meine Vorurteile zu bestätigen.

  • Zitat von &quot;Clematis&quot;

    Und mich interessiert keine Formel nach Dr. irgendwie, sondern eine Berechnung, in der was von "zu versteuerndem Einkommen" und "Splittingtabelle" und "festzusetzender Einkommensteuer" steht.


    Das ist mir schon klar! Und Ihr Ziel ist es herauszufinden welche Annahme über 25 Jahre erfolgt um sich dann
    erneut darüber auszulassen. Ich versteh diesen Unsinn nicht, Sie wissen doch, wie sich ein Steuervorteil
    errechnet! Wollen Sie den pers. Steuersatz sehen oder welche Werbungskosten angenommen wurden?


    Zitat von &quot;Clematis&quot;

    Und mich interessiert keine Formel nach Dr.


    Zitat von &quot;Clematis&quot;

    Ist mir kein Begriff, da ich nicht aus der Branche komme


    Sorry, aber ich muss jetzt kräftig lachen! Dommermuth ist aus IHRER Branche. Loooooooooooooooooool
    Das ist jetzt blöd gelaufen!
    Aber danke für den lacher und ich glaube wir beenden das!


    Zitat von &quot;Clematis&quot;

    oder ist ihnen das Seeling Urteil ein Begriff?


    Seeling-Urteil von 8. Mai 2003 (C 269/00 Wolfgang Seeling

  • Zitat

    Ich versteh diesen Unsinn nicht, Sie wissen doch, wie sich ein Steuervorteil
    errechnet! Wollen Sie den pers. Steuersatz sehen oder welche Werbungskosten angenommen wurden?

    So ist es. Wir verstehen diesen Unsinn auch nicht. Und wenn ein Steuervorteil errechnet wird, würden wir es schon verstehen, nur müsste er dargelegt werden, da ich aus den angegeben Zahlen nämlich keinen errechnen konnte.


    Zitat

    Aber danke für den lacher und ich glaube wir beenden das!

    Wohl war. :evil:

  • Zitat von &quot;Opa&quot;


    Aber sie haben es geschafft meine Vorurteile zu bestätigen.


    Meine auch...


    Zitat von &quot;AndyF&quot;

    Sorry, aber ich muss jetzt kräftig lachen! Dommermuth ist aus IHRER Branche. Loooooooooooooooooool
    Das ist jetzt blöd gelaufen!
    Aber danke für den lacher und ich glaube wir beenden das!


    Zitat

    Prof. Dr. Dommermuth tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Klaus Heubeck als Autor des Herrmann/Heuer/Raupach (kurz: HHR), Kommentar zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz, § 6a EStG an


    Zitat

    Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Thomas Dommermuth wurde 2001 gegründet und hat sich seither mit Hauptsitz in Altenstadt/Oberpfalz als unabhängige Gesellschaft auf den Bereich private und betriebliche Altersversorgung spezialisiert. Das Kerngeschäft des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung liegt in der Erstellung von Gutachten und der Zertifizierung von Produkten und Beratungsprozessen zur Altersvorsorge, der Entwicklung und Implementierung von Altersvorsorge-Beratungssoftware sowie Fachseminaren an der hauseigenen Akademie. Unter den Kunden, die das Institut betreut, finden sich viele namhafte Unternehmen, wie z.B. Postbank AG, LBS Bayern, Sparkassen Finanzgruppe, Union Investment, impuls AG, AachenMünchener, DBV Winterthur Versicherungen, BHW Lebensversicherung AG und Volksfürsorge.


    Der ist zwar Steuerberater, aber trotzdem wohl eher der Versicherungsbranche zuzuordnen.


    Ausserdem: WIR fressen nicht einfach vorgekauten Mist, ohne zu fragen, woher der kommt.
    Ja, ich will wissen, welche WK angenommen wurden, welcher Steuersatz, Sonderausgaben .....