Hauskauf

  • Hallo!


    Bevor sich das Jahr zum Ende neigt würde ich gerne
    mal einige Infos haben, wie ich eine selbstgenutzte
    Immobilie die ich dieses Jahr gekauft habe steuerlich
    ansetzen kann.


    Mir ist irgend etwas mit Abschreibung
    bekannt mehr kenne ich mich mit dem Thema nicht aus.


    Vllt. kann mir jmd. mal kurz eine Checkliste geben, in der
    die Möglichkeiten aufgezählt sind.

    Da ich das Haus mit meiner Lebensgefährtin gekauft habe wären dort ein
    paar Tipps auch hilfreich, da wir getrennt veranlagt werden.


    Danke für die Hilfe im Voraus!

  • Zitat von "AndyF"

    Hallo!


    Bevor sich das Jahr zum Ende neigt würde ich gerne
    mal einige Infos haben, wie ich eine selbstgenutzte
    Immobilie die ich dieses Jahr gekauft habe steuerlich
    ansetzen kann.


    Wenn sichs nicht grade tlw um Betriebsvermögen handelt-gar nicht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "AndyF"


    Da ich das Haus mit meiner Lebensgefährtin gekauft habe wären dort ein
    paar Tipps auch hilfreich, da wir getrennt veranlagt werden.


    Nein, Ihr werdet nicht getrennt veranlagt.


    Es macht jeder eine Enzelveranlagung, das ist ein wesentlicher Unterschied.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Also gibt es diese ganzen Sachen nicht mehr?


    a) § 10e Einkommensteuergesetz (EStG; Förderung selbstgenutzten Wohneigentums),
    b) § 10e Abs. 6a EStG (Schuldzinsenabzug für neugebautes selbstgenutztes
    Wohneigentum),
    c) § 34f EStG (Steuerbegünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern für selbstgenutztesWohneigentum),


    Wurde dann wohl damals mit der Eigenheimzulage gestrichen !?


    Dann ist Wohn-Riester die einzige staatl. Förderung die jetzt bleibt?
    Und dann ist "garnichts" nicht ganz richtig.


    Zitat von "Petz"

    Nein, Ihr werdet nicht getrennt veranlagt.Es macht jeder eine Enzelveranlagung, das ist ein wesentlicher Unterschied.


    Ich glaube man weiss wie es zu verstehen war!

  • Zitat von "AndyF"

    Also gibt es diese ganzen Sachen nicht mehr?


    a) § 10e Einkommensteuergesetz (EStG; Förderung selbstgenutzten Wohneigentums),
    b) § 10e Abs. 6a EStG (Schuldzinsenabzug für neugebautes selbstgenutztes
    Wohneigentum),
    c) § 34f EStG (Steuerbegünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern für selbstgenutztesWohneigentum),


    Gibts alles nicht mehr.



    Zitat

    Wurde dann wohl damals mit der Eigenheimzulage gestrichen !?


    Nein, wurde schon vor der Eigenheimzulage abgeschafft und durch die Eigenheimzulage ersetzt.


    Zitat

    Dann ist Wohn-Riester die einzige staatl. Förderung die jetzt bleibt?
    Und dann ist "garnichts" nicht ganz richtig.


    Wenn ich mich richtig erinnere war die Frage nach der STEUERLICHEN Absetzbarkeit, nicht generell nach staatlicher Förderung. Da gäbs dann nämlich noch die KfW.


    Zitat

    Ich glaube man weiss wie es zu verstehen war!


    Da hat der Petz schon Recht dass es ein riesiger Unterschied ist...
    Ich hatte Lebensgefährtin fälschlich als Ehefrau verstanden...

  • Die neue "Wohn-Riester" Förderung kann sich auch steuerlich auswirken (Günstigerprüfung), wie die schon bestehende Riester Förderung, je nach Betrag, Kinder und Steuersatz. Aber es ist natürlich keine wirkliche Alternative zum 10e o. zur EigZul.

  • Zitat

    Aber es ist natürlich keine wirkliche Alternative zum 10e o. zur EigZul.


    Oh, das stimmt aber nicht!


    Je nach Situation kann Wohn-Riester eine höhere Förderung bedeuten!
    Der größte Vorteil ist jedoch dass es JEDER machen kann.
    Und somit auf jeden Fall zu bedeutsam.

  • Schon mal auf die steuerlichen Langzeitfolgen von Wohnriester gekuckt (Stichwort "nachgelagerte Besteuerung"? :shock:
    Oder auf das, wass passiert, wenn die geriesterte Wohnung vermietet wird? :shock:
    usw.

  • ...und es kann eben nicht jeder nutzen (bspw. Selbstst.), im Gegensatz zur EigZul.
    ...und wie die Förderung höher als die EigZul o.10e ausfallen soll, das soll mir mal einer vorrechnen.

  • Oh, zu dem Thema solltet Ihr aber nicht zuviel schreiben!!!


    Zitat von "Catja"

    Schon mal auf die steuerlichen Langzeitfolgen von Wohnriester gekuckt (Stichwort "nachgelagerte Besteuerung"?


    Trotz nachgelagerte Besteuerung (als Rentner mit einem wesentliche niedrigerem Steuersatz) oder bei Sofortbesteuerung von 70%
    ergibt sich ein gleichwertiger Part zur Eigenheimzulage. In der Gesamtrechnung nehmen sich Wohn-Riester und Eigenheimzulage nichts!
    (unter Berücksichtigung ALLER Faktoren!


    Zitat von "Catja"

    Oder auf das, wass passiert, wenn die geriesterte Wohnung vermietet wird?


    Und das macht ja jeder!


    Zitat von "Opa"

    ...und es kann eben nicht jeder nutzen (bspw. Selbstst.), im Gegensatz zur EigZul.


    Doch!


    1. Rentenversicherungpfl. Selbstständige können es nutzen
    2. alle anderen als reiner Zulagenvertrag beim Ehepartner wenn dieser einen hat


    Zitat von "Opa"

    ...und wie die Förderung höher als die EigZul o.10e ausfallen soll, das soll mir mal einer vorrechnen.


    Werde ich machen. Morgen bekommst Du einen Fall aus der Praxis. :mrgreen:

  • Zitat von "Clematis"

    Jetzt ist mir klar womit Du Dein Geld verdienst....


    Yup bin rein zufällig in einer AG zur Produktentwicklung von zertifizierten Wohn-Riester Produkten. :mrgreen:

  • Dann bin ich ja schon mal gespannt, wie die Wohn-Riester der Eigenheimzulage entsprechen kann.

  • Es gibt ein paar wenige Konstellationen, in denen das zutreffen kann.


    Allerdings gebe ich in Sachen nachgelagerter Besteuerung zu bedenken:


    Davon hatten wir uns mit gutem Grund mit Abschaffung § 7b und Einführung des § 10e verabschiedet.


    Und wenn die nachgelagerte Besteuerung den Rentner auch mit einer niedrigeren Progression trifft, - so hat er doch nicht nur einen niedrigeren Steuersatz, sondern auch bereits ohne nachgelagerte Besteuerung deutlich weniger Geld in der Tasche, als als Werktätiger.


    Die Folgen wird die Beraterschaft in ca. 10-15 Jahren auszubaden haben, wenn es heißt "warum haben Sie mir das nicht vorher gesagt?" und auch der angetretene schriftliche Gegenbeweis, dass das dem Stpfl. durchaus mitgeteilt worden war, in seelige Vergessenheit geraten war.


    Gruß, die Catja

  • verheiratet, 2 Kinder geb. 2006 und 2007, Einkommen 50.000 Euro Förderung steueroptimiert,
    Grenzsteuersatz Rentenphase 15%, Dauer Rentenphase 23 Jahre, abgezinst mit 2%


    Eigenheimzulage


    8 Jahre x 1250 Euro = 10.000 Euro
    8 Jahre x 2 Kinder x 800 Euro = 12.800 Euro


    Förderung insg. 22.800 Euro
    Förderung abgez. 20.878 Euro



    Wohn-Riester


    25 Jahre x154 x2 = 7.700 Euro
    23 Jahre x 185 = 4.255 Euro
    24 Jahre x 185 = 4.440 Euro
    Steuerersparnis = 16.302 Euro


    Förderung insg = 32.697 Euro
    Förderung abgez. = 25.537 Euro
    nachgelagerte Besteuerung
    abgez. = 7.635 Euro (oder 27,66 mtl.)!!!


    Förderung abgez. nach Steuer = 17.902,00


    Diff. 2.976


    Wenn wir nunmehr die Förderung der Kinder in 2008 geboren mit 300,00 Euro annehmen
    wird die Riesterförderung gleich bzw. höher sein.^^


    Und jetzt ihr.

  • 8 Jahre Eigenheimzulage und 25 Jahre Riester?


    Müsste man da nicht auch 8 Jahre Riester verwenden? Ach ja, da kommt jetzt:
    Riester wird aber länger gefördert.


    Nur: In den 25 Jahren konnten Ehegatten 2x Eigenheimzulage bekommen...
    Also Förderung = 41.756 €.
    Differenz = 23.854.
    Jetzt Du...

  • Ehrlich gesagt verstehe ich von der Berechnung kein Wort. Hab jetzt aber keine Zeit dafür.


    Nur soviel: Wo ist die Mindestansparsumme von 15.000,- berücksichtigt, bevor Wohnriester zur Anwendung kommt? Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. Vermietung lassen das Kartenhaus sowieso einstürzen.

  • Zitat von "Clematis"

    Nur: In den 25 Jahren konnten Ehegatten 2x Eigenheimzulage bekommen...Also Förderung = 41.756 €.Differenz = 23.854.Jetzt Du...


    Falsch! Das Eigenheimzulagegesetz gibt es erst seit 1996. Somit wären in der Theorie 10 Jahre möglich gewesen.
    Dein Beispiel zeigt mir aber, dass Du einfach nur etwas dagegen haben willst ohne Dich überhaupt mit dem Thema
    beschäftigt zu haben.


    Zitat von "Opa"

    Wo ist die Mindestansparsumme von 15.000,- berücksichtigt, bevor Wohnriester zur Anwendung kommt?


    Was ist das für ein Unsinn? Ich kann ohne Guthaben im Riester-Vertrag eine sofortige Finanzierung über zertifizierten Baussparvertrag oder Hyphotek machen
    und die Tilgung ist dann meine Riesteransparung.


    Lediglich bei Entnahme aus bestehenden Riester-Verträgen müssen 10.000 angespart sein bevor das Guthaben entnommen werden kann.