Anlage AV - unmittelbar od. mittelbar begünstigt?

  • Herzlichen Dank schon mal fürs Lesen und Antworten!
    Hier meine Fragen zum Ausfüllen der Anlage AV für die Steuererklärung 2007:


    (Mein Mann und ich haben beide eigene Riesterverträge).
    Mein Mann ist angestellt, war also unmittelbar begünstigt.
    Ich bin selbständig ohne Versicherungspflicht in der gesetzl. Rentenvers.
    -> 1/2007 wurde unser Sohn geboren - bin ich damit als "Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt" auch unmittelbar begünstigt? (Ich habe in 2007 nach ca. 4 Monaten meine selbständige Tätigkeit stundenweise wieder ausgeübt, jedoch keinen Gewinn gemacht).



    Falls ich als "unmittelbar begünstigt" anzusehen bin, muß ich dann bei "tatsächliches Entgelt in 2006" etwas ausfüllen? (Was?) (Bei "Beitragspflichtige Einnahmen i.S. d. Rentenversicherung in 2006" doch nichts, oder?)

    • Offizieller Beitrag



    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Was der Petz hier geschrieben hat, stammt übrigens von der Rückseite der amtlichen [url=http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/f23/f23502bb-a38c-a711-d5ce-7b91921321b2,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf]Anlage AV[/url].