Auslandsreisen

  • Ich bin seit nunmehr ca. 10 Monaten in Frankreich auf Dienstreisen (immer am selben Ort)unterwegs (meistens ca. 3-5 Tage) aufgrund der 180 Tage Regel. Mein Dienstverhältnis habe ich in Deutschland.


    Nun geht es um meine Steuererklärung.
    Mein AG zahlt alles (Hotel, Mietwagen und den vollen Spesensatz auch nach der 3 Monatsfrist, allerdings versteuert er nichts. Somit muss ich mich um die Pauschalversteuerung kümmern.
    Kann ich unter dem Punkt steuerfreier Verpflegungsmehraufwand einfach die Spesen ansetzen, die nach 3 Monaten angefallen sind? Ich wüsste auch nicht wie ich alles dort richtig eintragen soll. Ich würde allerdings ein zusätzliches Schreiben aufsetzen wo drin steht, dass ich die Spesen ab 3 Monaten angegeben habe und den Rest (also sämtliche angefallenen Reisekosten auf Wunsch nachreichen kann).


    Da die Auswärtstätigkeit nun unbeschränkt vom Arbeitgeber erstattet wird, braucht man die Reisekosten (also die Erstattung) nicht anzugeben? oder liege ich da falsch?


    Eigentlich geht es doch nur um die Versteuerung der Spesen, wenn die sonstigen Reisekosten unbeschränkt und steuerfrei für Auswärtstätigkeiten erstattet werden?


    ntm80