Absetzen neuer Möbel

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal wieder eine Frage zu meiner Steuererklärung und dort speziell zur Anschaffung von Möbeln nach Wohnungswechsel aus "arbeitstechnischen" Gründen. Wie bereits in eiener anderen Frage beschrieben:


    "Meine Frau und ich haben zunächst gemeinsam in einer Wohnung in Berlin gelebt. Ich bin dann zum ersten Job nach Studium nach Köln gezogen und erfülle somit wohl auch die Doppeltehaushaltsführung und entsprechende Bedingungen. Nun ist meine Frau für Ihren neuen Job ebenfalls nach Köln (11 Monate nach mir) gezogen und wir haben uns gemeinsam eine neue Wohnung gesucht (wir haben zum einen unsere Wohnung in Berlin und ich meine Zweitwohnung in Köln aufgegeben, da zu klein)."


    Nun würde ich gerne die Anschaffung neuer Möbel bei meiner Frau eintragen und absetzen, da Sie ja (nicht wie ich) keine DHF aufgegeben hat sondern direkt in eine neue Wohnung für einen neuen Job gezogen ist. Ist dies so möglich?
    Also auf meine Seite würden die Umzugskosten gehen und auf die Meiner Frau entsprechende Möbelanschaffungen.


    Vielen Dank für die kompetente Hilfe!


    Grüsse


    Jenson

  • So lange Ihre Frau Ihnen "nur" hinterher zieht - sei es auch, um einen eigenen Job anzunehmen, so sehe ich nicht die Möglichkeit die neuen Möbel als Umzugskosten abzusetzen. Wo ist da die Notwendigkeit?


    Absetzbar sind nur die allgemeinen Umzugskosten (s.a. BUKG) im Rahmen der Werbungskosten.


    Sollte Ihre Frau allerdings auch eine DHHF begründen, so sieht das in meinen Augen anders aus, dann wäre die Anschaffung von neuen Möbeln für Ihre Frau im gewissen Rahmen sogar zwangsläufig (nicht i.S.v. außergewöhnlichen Belastungen §33 ff. EStG).


    Ciao Dragon