Ausgaben bei der Ustva "vergessen" --> Jahreserklärung?

  • Ich frage hier noch einmal, da ich mir nicht 100% sicher bin.


    Ich bin Ustva verpflichtet, noch auf monatlicher Basis. Das klappt auch alles soweit.


    Jetzt habe ich meine Steuer Einkommensteuer gemacht, und dann gemerkt, dass ich ja letztes Jahr ein Handy für 50 Euro angeschafft habe und dazu einen Vertrag laufen habe zu ca. 13 Euro im Monat für meine Firma. Jetzt habe ich weder das Handy noch die monatlichen Rechnungen bei der Ustva angegeben.


    Kann ich das nachträglich tun? Bei der Einkommenssteuererklärung weiß ich, wie ich es anzugeben habe, nur stimmt natürlich meine Umsatzsteuerjahreserklärung dann nciht mehr mit den Voranmeldungen überein.


    Es gibt ja in Wiso Sparbuch den Menüpunkt "Berichtigung des Vorsteuerabzugs", kann ich den dafür verwenden? Und muss ich dann irgendwie erklären, warum dies so ist?


    Gruß,
    Martin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "MaltiMartin"


    Kann ich das nachträglich tun?


    Ja, in der Umsatzsteuerjahreserklärung.


    wie man einträgt, weiß ich nicht, ich nutze ein anderes Programm.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Kleiner Nachtrag, :


    Zitat von "MaltiMartin"

    Es gibt ja in Wiso Sparbuch den Menüpunkt "Berichtigung des Vorsteuerabzugs", kann ich den dafür verwenden?


    NEIN!
    Das hat nichts mit der >>Berichtigung des Vorsteuerabzuges<< zu tun.


    Die versehentlich nicht geltend gemachten Vorsteuern werden einfach in der USt-Jahreserklärung nachgeholt, wie Petz schon schrieb.


    Gruß, die Catja