Zinsen für eine Bafög Rückzahlung

  • Um den Tilgungsbetrag der Bafög Darlehen steuerlich geltend zu machen, warten wir alle auf das Urteil VI R 41/05.


    Wie ist es aber, wenn jemand Bafög in einem Betrag zurückzahlt um die Ermäßigung auszunutzen und dafür ein Darlehen aufnimmt? (Das kann sich bei guten Konditionen durchaus rechnen!) Sind diese Darlehenzinsen steuerlich absetzbar?


    Vielen Dank !

  • Zitat von "angelika5409"

    Um den Tilgungsbetrag der Bafög Darlehen steuerlich geltend zu machen, warten wir alle auf das Urteil VI R 41/05.

    Also ich warte nicht mehr, die Sache ist bereits erledigt. Hier hat bereits das FG in der Vorinstanz richtig entschieden. Das ist auch ganz logisch nachvollziehbar. Bsp: Aufwendungen entstehen in einem Jahr. Ob die Aufwendungen mit einem Darlehen finanziert werden, ist für die steuerliche Absetzbarkeit unbeachtlich. Daher ist es auch völlig belanglos, wenn Tilgungsbeträge des Darlehens jetzt in Folgejahren zurückgezahlt werden.