Um den Tilgungsbetrag der Bafög Darlehen steuerlich geltend zu machen, warten wir alle auf das Urteil VI R 41/05.
Wie ist es aber, wenn jemand Bafög in einem Betrag zurückzahlt um die Ermäßigung auszunutzen und dafür ein Darlehen aufnimmt? (Das kann sich bei guten Konditionen durchaus rechnen!) Sind diese Darlehenzinsen steuerlich absetzbar?
Vielen Dank !