Hallo,
wird bei der 1% Regelung immer der Listenpreis gerechnet oder gibt es Ausnahmen?
In meinem Fall würde ich evtl. bei einem ausländischem Autohersteller anfangen.
Kann mir jemand dazu was sagen?
Gruß Marcus
Dienstwagen bei Autohersteller
- masc0010
- Erledigt
-
-
Es gilt der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
-
generell keine Ausnahmen