einen offenen Restbetrag nachträglich als Skonto ausbuchen

  • Hallo, zusammen,
    folgender Fall: Ein Kunde zieht unberechtigter Weise Skonto ab und ich habe den Zahlungsbetrag als Teilzahlung verbucht. Der Kunde stellt sich stur und beharrt auf dem Skontobabzug. Ich gebe klein bei, weil ich den Kunden nicht verlieren will. Wie kann ich den Restbetrag jetzt noch nachträglich als Skonto ausbuchen?
    Gruß Nouni :oops:

  • Hallo, herzwild
    das ist einfacher gesagt als getan. Wenn ich den Betrag als Skonto ausbuchen will, müsste ich das Konto 8735 (Gewährte Skonti) ansprechen. Der Haken ist, dass dieses Konto zwar bebucht wird, wenn ich bei der Zahlung angebe, den Differenzbetrag als Skonto wegzubuchen. Nur ist dieses Konto nicht in der Liste der Kontokategorien enthalten, so dass ich es bei einer separaten Buchung gar nicht ansprechen kann. ??
    Gruß Nouni :?

  • Für eine Einzelbuchung kann man es anscheinend wirklich nicht ansprechen ... Du könntest aber -- vielleicht meint herzwild das -- die Buchung löschen, Neuerfassen und der Rechnung zuweisen. Und dabei, wie gehabt, Skonto angeben. Dann sollte die normale Automatik greifen.


    Vielleicht übersehe ich da jetzt irgendein Problem, aber eigentlich sollte das so gehen.

  • ich weiß nicht, ob ich die Buchung einfach löschen und wiederholen kann, wenn ich einen Bankumsatz eingelesen und weiter verarbeitet habe. Ich weiß nicht, ob das System eine erneute Verarbeitung des Bankumsatzes zulässt?? :?

  • Hast recht, löschen wäre dabei schlecht. Dann anders:


    In der Bank auf die Buchung ... [Bearbeiten] ... dann siehst Du im Dialogfenster, welcher Rechnung und welchem Kunden zugeordnet wurde. Rechts neben dem Kundennamen "Zuordnung löschen".
    Nachfrage bestätigen.


    Die Buchung bleibt stehen, aber der Status geht von grün auf rot (= keine Zuordnung).


    So, dann einfach ganz normal zuordnen.

  • Hallo rwi,
    habe ich mal durchgespielt, klappt ausgezeichnet und anscheinend ohne "Nebenwirkungen". Die Buchungen im Journal sehen ganz normal aus. Danke! :)

  • ...um keinen neuen Thread aufzumachen greife ich dieses Thema noch einmal auf!


    Hallo zusammen,


    auch ich habe eine teils bezahlte Rechnung, und würde diese nun gern auf vollständig bezahlt setzen. Mein Problem ist aber, dass diese Teilbezahlung aus dem Vorjahr ist, und somit alles schon steuerlich verfasst und archiviert wurde. Wenn nun die o.g. Skonto-Buchung in dem Vorjahr hinzukommt, so ist dies meiner Meinung nach ja nicht korrekt.


    Sprich: Das mit Skomto fällt für mich flach!? Somit würde ich gerne den Restbetrag im aktuellen Jahr auf uneinbringbar "buchen". Aber so wie es mir scheint ist dies garkeine Buchung im eigenlichen Sinne, denn wenn ich testweise eine beliebige Rechnung auf uneinbringbar setze verschwindet auch die Erstellung (Buchungstext: OP zu Rechnung) aus dem Buchungsjournal, sprich, es gab sie niemals...


    Kann mir jemand einen hilfreichen Tip geben?


    Viele Grüße
    Stefan


    Nachtrag - zusätzliche Frage: Ist es sinnvoll eine komplett offene Rechnung (Vorjahr) aus dem o.g. Grund auf uneinbringbar zu setzen, wenn der Kunde garnicht bezahlt und man wegen den 25 Euro wes einfach sein lassen will? Kann man den Kunden irgendwie seprren, oder auf einen Blacklist setzen?

  • Sofern keine Einnahme zu verzeichnen ist, ist der offene (Rest-)Betrag auch nicht aufzuzeichnen. In der EÜR werden i.d.R. nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet.


    Sofern ein Betrag uneinbringbar ist bzw. du auf die Eintreibung des Rechnungsbetrages verzichtest, dann kann man diese Rechnung auf uneinbringbar setzen. Dass sie dann aus den offenen Posten verschwindet ist ebenfalls logisch, da der Betrag "intern" ausgebucht wurde. Einen Kunden kann man meines Wissens nicht generell sperren. Allerdings ist die auf uneinbringbar gesetzte Rechnung in den Details den Kundendatei gelistet.

  • Hallo khmcalogne,


    vielen Dank für deine Antworten.

    Sofern keine Einnahme zu verzeichnen ist, ist der offene (Rest-)Betrag auch nicht aufzuzeichnen. In der EÜR werden i.d.R. nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet.

    OK, das heisst du würdest auch vorschlagen dass die die Zuordnung lösche und den offenen Betrag als Skonto buche!?


    Sofern ein Betrag uneinbringbar ist bzw. du auf die Eintreibung des Rechnungsbetrages verzichtest, dann kann man diese Rechnung auf uneinbringbar setzen. Dass sie dann aus den offenen Posten verschwindet ist ebenfalls logisch, da der Betrag "intern" ausgebucht wurde. Einen Kunden kann man meines Wissens nicht generell sperren. Allerdings ist die auf uneinbringbar gesetzte Rechnung in den Details den Kundendatei gelistet.

    Super, vielen Dank für deine Auskunft. Ist es möglich eine Rechnung auf uneinbringbar zu setzen, ohne die Bearbeitung freizugeben (bei vollständig bezahlt ist dies ja auch möglich)...



    Viele Grüße
    Stefan

  • OK, das heisst du würdest auch vorschlagen dass die die Zuordnung lösche und den offenen Betrag als Skonto buche!?

    Was hast Du nur immer mit dem Skonto.


    Die Rechnung wird mit dem offenen Restbetrag auf uneinbringbar gesetzt und gut ist. Der gezahlte Teilbetrag wurde doch bereits aufgezeichnet und ist in die EÜR eingeflossen.

  • Das mit sem Skonto hatte ich von weiter oben... Ich lass es... :)


    Gibt es einen einfacheren Weg zum auf uneinbringbar setzen als
    - Rechnung öffnen
    - Bearbeiten freigeben
    - uneinbringbar setzen
    - Rechnung schliessen
    - dabei Rechnung auf gedruckt setzen


    ...weil ich will sie ja nicht bearbeiten...
    Sorry für die dummen Fragen, aber dumme Fragen gibt es ja angeblich nicht... 8o