Abweichendes Erlöslonto

  • Bitte bei der Rechnungserfassung "unbedingt" ein abweichendes Erlöskonto mit 0% Umsatzsteuer nach § 4 Absatz 21 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes einbauen! Im Dienstleistungsbereich "Seminare und Schulungen" findet man diese Befreiung sehr oft bei seinen Kunden.