Wieder mal ein Problem,
beim Erstellen der EÜR für 2007 musste ich feststellen, das in Zeile 8 die vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer nicht übernommen wird obwohl die Konten bebucht sind. Wer kann mir hier behilflich sein?
Für antworten vielen Dank im Voraus!
EÜR übernimmt nicht v. FA erstattete u.ggf. verrechnete USt
- vibana
- Erledigt
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Ich erinnere mich das es Anfang 07 div. Diskussionen zum Thema Umsatzsteuererstattung 06 gab. Welche Konnten hast den gebucht. Ich habe meine Erstattung vom Dezember 06 in MB 07 im Januar 07 auf die 1770 gebucht und es wird korrekt in der EÜR dargestellt.
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Danke für Deine Antwort. Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, ich dachte in diese Zeile müssten die USt-Vorauszahlungen (Kto. 1789 / 1790) eingegeben werden. Erstattungen hatte ich keine (Kto. 1770). Ich bin nicht so fit in Buchhaltung, versuche es aber trotzdem, dachte das wäre die richtige Software für mich, habe aber Probleme damit (ich glaube nicht nur ich, wenn ich mich so im Forum umsehe). Für eine weitere Antwort vielen Dank!
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In mein Büro gibt es die Konten 8955 Umsatzsteuervergütungen und 1780 Umsatzsteuervorrauszahlungen. Bebuche ich diese manuell oder wähle ich die entsprechende Kategorie bei einer Buchung auf dem Konto (diese werden sogar vorgeschlagen) finde ich die exakten Beträge in der EÜR auch wieder (Zeile 8 und Zeile 44).
Sieht das bei euch anders aus?
Gruß,
Thargor -
also das Umsatzsteuervergütungenkonto wird bei mir nicht angezogen.
ich habe sowohl erstattungen als auch vorauszahlungen auf das vorauszahlungskonto gebucht, dann hat alles geklappt !
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Hallo Smone,
so ist es ja auch richtig. Es gibt hier im Bereich "Wie kann ich..." ganz oben die Rubrik "Wichtig" und da den Beitrag "Kontenrahmen: Was buche ich wo?". Dort wurde auch die Steuerrückerstattung besprochen:
ZitatKonten für Zahlungen ans und Erstattungen vom Finanzamt:
[Das meiste stammt aus der WISO-Kaufmann-Newsgroup und ich übernehme keine Gewähr]1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Hier werden die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen entsprechend der USt.-Voranmeldung gebucht. Aber auch die Erstattungen, wenn man mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.
1790 Umsatzsteuer Vorjahr: Für die USt.-Zahlungen oder Erstattungen, die zum letzten Jahr gehören.
1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr: Für uns Normalsterbliche ohne Bedeutung.
1791 Umsatzsteuer frühere Jahre: Für Nachzahlungen oder Erstattungen früherer Jahre (z.B. nach
Betriebsprüfung)1781 Umsatzsteuer - Vorauszahlungen 1/11: Einmal-jährliche Zahlung, wenn man Dauerfristverlängerung beantragt hat.
Erläuterung zum letztgenannten Konto: Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden. Wurde eine Dauerfristverlängerung erteilt, kann die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist beim Finanzamt eingereicht werden.
Beispiel: Muss man seine UStVA vierteljährlich abgeben, gelten normalerweise die Abgabetermine 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar (des darauffolgendes Jahres). Mit Dauerfristverlängerung ist es dann der 10. Mai, 10. August, 10. November und 10. Februar (des darauffolgendes Jahres).Bei Unternehmern, die zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn diese jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr anmelden und entrichten.
Eine Umsatzsteuererstattung darf normalerweise nicht auf ein Erlöskonto gebucht werden (bzw. es darf keine Erlöskategorie zugeordnet werden), da USt.-Erstattungen keine Erlöse sind. Ein Konto der 8000er-Gruppe ist daher in diesem Zusammenhang falsch.