Frage zum Anlagevermögen und Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo.


    Dies ist mein erster Forenbeitrag hier, habt also bitte Nachsicht ;)
    Ich habe bisher schon gegoogelt und das Forum hier durchsucht, bin jedoch leider zu keiner Lösung gekommen und der Buhl Telefon-Support war natürlich wie immer nicht erreichbar (nach 15 Minuten Warteschleife) :(


    Mein Problem:


    Auf meinem Konto wird eine Rechnung abgebucht (als Beispiel sagen wir mal ein Drucker)
    Nun ordne ich ich die Abbuchung einer Kategorie zu, in diesem Fall ist das ja: "Einkauf von Anlagevermögen".
    Als "Art des Anlagenguts" wähle ich in diesem fall ja: "480-Geringwertige Wirtschaftsgüter"
    In der "Kategorie der Abschreibung" wähle ich "4860-Abschreibung auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter".


    Soweit habe ich das ja auch verstanden und da die Kosten unter 150 € sind kann ich den Drucker ja sofort abschreiben.
    Mein Problem ist nur, dass dasnn der Betrag nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung auftaucht?


    Bei allen anderen kategorien funtioniert das, nur bei ">Einkauf von Anlagevermögen" klappt das nicht, obwohl die Nutzungsdauer bei geringfügigen Wirtschaftsgütern ja 0 jahre beträgt und sofort abgeschrieben ist.


    Hat jemand ne Ahnung davon und kann mir nen Tip geben?
    Damit wäre mir sehr geholfen.


    Vielen Dank im Voraus :)

  • Hallo,


    im Handbuch ist ab Seite 77 das gut beschrieben.


    Zahlung auf dem Konto mit "Einkauf von Anlagevermögen", das ist OK.
    Achte auf den Steuerschlüssel, der sollte bei 19% stehen. Damit die Vorsteuer berechnet wird! Dann sollte in der Umsatzsteuervoranmeldung die Steuer stehen.


    Die 150 EUR werden über den Nutzungszeitraum abgeschrieben und tauchen nur in der EÜR auf.


    Art des Anlageguts wäre 470 Computeranlagen und Kategorie 4830.


    Ein Drucker ist auch wenn er weniger als 150EUR kostet kein GWG da er nicht selbständig nutzbar ist, das wäre nur ein All-In-One Gerät mit FAx,Kopier etc. Funktion.
    Somit musst du den Drucker über die übliche Nutzungsdauer abschreiben, also 3 Jahre bei Neugerät.



    Gruss

  • Danke für die schnelle Antwort, jedoch komm ich damit trotzdem nicht weiter. Das Handbuch habe ich natürlich durchgelesen, aber da steht das leider nicht wirklich ausführlich drin.


    Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass der Drucker definitiv ein GWG ist. Aber egal....nehmen wir einfach mal an, ich hätte einen Artikel der ein GWG ist und den man sofort abschreiben kann, warum taucht der dann nicht bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung auf?

  • Wie mein Vorredner schon sagte: Auf den "Steuerschlüssel" kommt es an. Standardmäßig ist beim beim Zuordnungsassistenten unter "Einkauf von Anlagevermögen" "Umsatzsteuer" eingestellt. das musst Du auf "Vorsteuer" ändern.

  • hmmmm, okay, wenn ich das auf Vorsteuer stelle, dann taucht es in der Umsatzsteuervoranmeldung auf.
    Mir ist nur nicht genau klar, warum ich bei Anlagevermögen auf Vorsteuer umstellen muss.
    Bei anderen Rechnungen, die kein Anlagengut sind mache ich das ja nicht.
    Sorry, bin gerade noch am Anfang der ganzen Materie und noch nicht so fit in dem Thema. Könnte mir das jemand ein kleines bißchen näher erläutern? :wink:

  • Hallo luminax,


    die Konten bei mein büro sind mit einem Steuerschlüssel vorbelegt,
    z.B. Porto mit Steuerschlüssel 0% = umsatzsteuerfrei.


    Du kannst ja z.B. bei "Einkauf von Anlagevermögen" auch ein umsatzsteuerfreien Einkauf tätigen, z.B. wenn du von einer Privatperson ein Auto kaufst.


    Man sollte generell darauf achten das bei der buchung der richtige Steuerschlüssel gesetzt ist.


    Gruss

  • Hallo,
    ich hoffe ich kann mich hier mit meiner Frage noch "dranhängen". ;)


    Ich habe mir ein sogenanntes All-In-One Multifunktionsgerät mit Drucker, Scanner und Fax gekauft und weiß jetzt nicht genau wie ich diese Anschaffung verbuchen soll. In einem anderen Thread bin ich auf diesen Link (http://www.collmex.de/einfuehrung_buchhaltung.html#GWG) gestossen. Der Erklärung aus dieser Quelle

    Zitat

    Vor 2008 konnten Wirtschaftsgüter bis zu einer Grenze von 410 € netto sofort abgeschrieben werden. Die Grenze verringert sich ab 2008 auf 150 €, d.h. nur noch bei einem Anschaffungswert unter 150 € kann der Kauf direkt als Betriebsausgabe gebucht werden.
    Für Wirtschaftsgüter von über 150 bis maximal 1.000 € gilt eine Poollösung. Sämtliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft werden und die oben genannte Wertgrenze nicht überschreiten, werden in einem Pool zusammengefasst. Jeder Pool wird wie ein einzelnes Wirtschaftsgut behandelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben unabhängig von Veräußerungen, Entnahmen oder Wertminderungen. Die Regelung gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden.

    nach zu Urteilen, kann ich das Multifunktionsgerät also schon noch unter "Einkauf von Anlagevermögen" verbuchen und dann die Art 485 (Pool) mit der Abschreibungskategorie 4860 über 5 Jahre nutzen. Richtig?

  • nach zu Urteilen, kann ich das Multifunktionsgerät also schon noch unter "Einkauf von Anlagevermögen" verbuchen und dann die Art 485 (Pool) mit der Abschreibungskategorie 4860 über 5 Jahre nutzen. Richtig?

    Ja