Geringwertiges Wirtschaftsgut - Kategorie der Abschreibung

  • Vielen Dank! Das mit der Kategorie 4855 macht Sinn. Wie Du dem Support gemeldet hast, wird diese Kategorie nicht zur Verfügung gestellt. Ich bin mal gespannt, wann dieser Fehler behoben wird...

  • Ich bin mal gespannt, wann dieser Fehler behoben wird...

    Ich denke frühestens mit der Version MB2010. Ich glaube nicht, dass Buhl jetzt noch ein Update herausgibt.


  • Ich möchte mal wissen, was ich wo in WISO Mein Büro Standard eingeben muss, um ein GWG (Anschaffungsbetrag Netto kleiner als 150 EUR) in mein Anlageverzeichnis aufzunehmen.


    Also nach allem, was ich bis jetzt gehört habe, werden geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro doch in vollem Umfang als Aufwand erfaßt, und nicht mehr aktiviert? ?(



    Die Nr. 1 ist einfach. Dort stelle ich "480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR" ein.


    Also ich kann mir nur vorstellen, daß diese Kategorie sich zur "Rückwärtskompatibilität" im Programm befindet. Denn auch dem folgenden Thread in einem Rechnungswesen-Forum zufolge müssen geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, und nicht mehr ins Anlageverzeichnis aufgenommen werden:


    http://www.fibumarkt.de/forum/…wg-bis-150-eur--t729.html


    In diesem Thread findet sich auch der folgende, hilfreiche Link:


    http://www.fibumarkt.de/Fachin…-Wirtschaftsgut-2008.html


    Auch diese Informationen sprechen gegen die Aktivierung selbständiger nutzbarer geringerwertiger Wirtschaftsgüter bis 150 Euro:


    http://www.bwl-bote.de/20080215.htm

  • GWG bis 150,00 € werden in MB auch nicht aktiviert, sondern direkt im vollem Umfang als Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Allerdings müssen GWG bis 150,00 auf ein eigenes Konto gebucht und in der EÜR separat angegeben werden. Auch besteht eine Aufzeichnungspflicht bzgl. der GWG bis 150,00 EUR (R 5.4 Abs. 3 Einkommensteuer-Richtlinien 2005 - EStR 2005). All dem trägt MB mit seiner Vorgehensweise rechnung.


    Wie das geht ist im Handbuch, PDf-Tutorial und in der "Schritt-für-Schritt"-Anleitung "Abschreibungen korrekt verbuchen" beschrieben. Es mag zwar ein wenig umständlich sein, hat aber den Vorteil, dass man, egal welche Art der Abschreibung man hat, im Zuordnungs-Assistenten immer über die Kategorie "Kauf eines Anlagengutes" bucht. Wo im Augenblick allerdings bei MB die Problematik liegt, ist hier näher beschrieben.


    Im Übrigen bleibt es Dir frei, direkt das entsprechende Konto 4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter anzusprechen. MB zwingt Dich nicht, den Weg über den AfA-Rechner zu gehen.

    9 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Gut zu wissen, denn nach diesen Informationen habe ich bisher falsch gebucht. Habe die geringwertigen Wirtschaftsgüter jetzt direkt auf Konto 4855 gebucht, und in der EÜR tauchen sie jetzt in Zeile 32 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter" auf. Ich nehme an, daß ich dadurch auch der Aufzeichnungspflicht Rechnung trage.


    Ich verstehe nicht ganz, was die Verwendung des Zuordnungsassistenten für Vorteile bringen soll, besonders dann, wenn er falsch bucht? Was genau bringt es mir, wenn ich über die Kategorie "Kauf eines Anlagengutes" buche? Was ist der Unterschied dazu, wenn ich geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro direkt auf Konto 4855 buche?


    Und noch was: Was ist der Unterschied zwischen einem gebrauchten Laptop für 80 Euro und einem Locher für 20 Euro? Warum ist der Laptop ein geringwertiges Wirtschaftsgut, der Locher dagegen Bürobedarf? ?(

  • Ich verstehe nicht ganz, was die Verwendung des Zuordnungsassistenten für Vorteile bringen soll,

    Der Vorteil ist, dass man bei allen Anlagegütern den gleichen Buchungsweg geht. Das ist sicherlich für weniger Versierte ein Vorteil.

    besonders dann, wenn er falsch bucht?

    Das ist ja ein Programmfehler, der erst jetzt per Zufall und aufgrund dieses Thread entdeckt wurde. Die Behebung des Fehlers lässt leider, wie so oft, viel zu lange auf sich warten.

    Zitat von Eisenbart

    Was ist der Unterschied dazu, wenn ich geringwertige Witschaftsgüter bis 150 Euro direkt auf Konto 4855 buche?

    Der Unterschied ist der, dass beim Buchen über den Afa-Automaten noch das Anlagenkonto Nr. 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 angesprochen wird, was aber in der EÜR keineswegs notwendig ist. Man kann sich ferner das Anlageblatt ausdrucken lassen.

    Zitat von Eisenbart

    Und noch was: Was ist der Unterschied zwischen einem gebrauchten Laptop für 80 Euro und einem Locher für 20 Euro? Warum ist der Laptop ein geringwertiges Wirtschaftsgut, der Locher dagegen Bürobedarf?

    Weil die herrschende Meinung irgend wann einmal zu dem Ergebnis gekommen ist. Es gibt Dinge die kann man nicht immer für jeden nachvollziehbar erklären. Manches muss man einfach auch einmal Gott ergeben hinnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vielen Dank für die Antworten! :) Hab jetzt noch mal zum Thema Aufzeichnungspflicht recherchiert und folgende Aussagen dazu gefunden:


    Zitat

    Für GWG mit Anschaffungskosten bis 150 EUR entfallen die bisherigen besonderen Aufzeichnungspflichten, d. h. das Führen eines Anlageverzeichnisses.

    Quelle: http://www.bvm-verbund.de/xist…haftsgueter_id_15202_.htm


    Zitat

    Ab 2008 sind keine besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten, um die Sofortabschreibung beanspruchen zu können. Es ist nicht erforderlich, dass ein besonderes Verzeichnis oder Anlageverzeichnis geführt wird. Somit können die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung unmittelbar auf das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" gebucht werden.

    Quelle: http://www.akademie.de/fuehrun…n-wirtschaftsguetern.html


    Zitat

    [...] Richtlinien haben ja keinen Gesetzesrang. Sie können eine Gesetzesänderung nicht unwirksam machen, sondern werden selbst von einer Gesetzesänderung gebrochen. Die Neuregelung ist also mE nach uneingeschränkt wirksam und anderslautende (alte) Richtlinien sind überholt und ab 2008 nicht mehr anwendbar.

    Quelle: http://www.bwl-bote.de/20080215.htm


    Demnach sollte es eigentlich mehr oder weniger egal sein, auf welches Konto ich geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro buche. Für die Buchung auf Konto 4855 spricht aber immerhin die Tatsache, daß die Beträge dann in der EÜR an der richtigen Stelle erscheinen.


    Der Unterschied ist der, dass beim Buchen über den Afa-Automaten noch das Anlagenkonto Nr. 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 angesprochen wird, was aber in der EÜR keineswegs notwendig ist. Man kann sich ferner das Anlageblatt ausdrucken lassen.


    Das heißt, wenn ich über den AfA-Automaten gehe, dann nimmt "Mein Büro 2009" das geringwertige Wirtschaftsgut ins Anlagenverzeichnis auf, was aber seit der Neuregelung gar nicht mehr notwendig ist?

  • Das heißt, wenn ich über den AfA-Automaten gehe, dann nimmt "Mein Büro 2009" das geringwertige Wirtschaftsgut ins Anlagenverzeichnis auf,

    ...in das MB Anlageverzeichnis und nicht in das Anlageverzeichnis des amtlichen Formulars, zumindest wenn endlich der Fehler der Zuordnung von Buhl behoben wird.

  • Das Konto 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € (410 € bei Anschaffung bis 2007) ist nun nicht mehr mit dem Anlagenverzeichnis der EÜR verbunden.
    Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird nunmehr im Afa-Automaten angeboten.


    Somit ist nunmehr die korrekte Verbuchung der GWG bis 150,00 gemäß der Schritt-für-Schritt-Anleitung: "AFA korrekt durchführen" möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Der erneute Fehler ist bereits bekannt und wurde in diesem Thread schon thematisiert. Wir warten noch auf eine Antwort des Supports, wie nunmehr zu verfahren ist.

  • ich wollte schon sagen: gwgs bis 150 müssen nämlich nicht mehr aufgezeichnet werden. das hat nichts damit zu tun, dass richtlinien keine gesetze wären oder sowas, sondern weil es in der neunen EStäR nicht mehr steht und im gesetz dazu § 6 abs. 2a EStG 2008 auch nicht.



    man kann also beruhigt diese gwg auf "betriebsbedarf" oder auf ein anderes müllkonto buchen