Geschäftsaufgabe, was tun mit AfA

  • Hallo Leute,
    mein Mann hat seine selbständige Nebentätigkeit im März 2007 aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt waren noch offene AfAs, dh. im Jahr 2006 wurde für das Geschäft ein PC und ein Drucker angeschafft, das ist das Nutzungsjahr 3 Jahre (2006,2007,200 vorgesehen.
    Mein Problem ist jetzt, da im März 2007 die Geschäftsaufgabe erfolgte, muss ich jetzt die Anlagegüter voll zum Restwert am 31.03.2007 abschreiben, oder ganz normal anteilig das zweite Abschreibungsjahr, bzw. die drei Monate berechnen? Die Alagegüter wurden nach 31.3.07 als Privat weiter benutzt.


    Zusätzlich muss ich ja fürs FA noch eine Schlußbilanz erstellen. Ich habe überhaupt kein Plan wie so eine Schlussbilanz aussehen muss. Seiter hat es unser Steuerberater gemacht, der ist leider letztes Jahr verstorben. Und wir dachten uns, das ganze Prozedere für die drei Monate zuerstellen, schaffen wir auch selber. Es ist auch soweit alles Fertig, die ganzen Vordruck fürs FA sind bereis ausgefüll, nur das mit dem AfA ist noch offen.


    Also ich trag bei der Alage EÜR unter zeile 21: AfA für bewegl. Wirtschaftsgüter den Betrag zb.92 € für die 3 monatige Nutzung. Dann bleibt mir noch der Restwert von ca. 889 €. Muss ich den Restwert dann bei der Zeile 24 eintragen (Restbuchwert der im Kalenderjahr ausgeschiedenen Anlagegüter)?
    Muss ich dann den Restwert von 889 € bei der Zeile 55 (Entnahme einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen) eintragen? Und wie geht es dann weiter????


    Das Anlagenverzeichniss zur EÜR muss ich dann das o. g. eintragen oder ?



    Irgendwie viel zu viele Frage auf einmal. Hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
    Es wäre noch viel besser wenn jemand mir mal zeigen könnte wie so eine Schlußbilanz aussehen sollte.


    Danke Danke Danke Danke Danke Danke und nochmals Danke.


    Liebe Grüße

  • Hallo Malischka,


    da Du offensichtlich EÜR machst ist eine Bilanz nicht erforderlich.
    Ausserdem gibt es bei einer EÜR kein Anlagevermoegen, der Restwert der Anlagegueter ist also auch nicht relevant.


    Frage am besten noch einmal beim Finanzamt nach und weise unbedingt auf die EÜR hin