UST in EÜR

  • Hallo zusammen, wer kann mir helfen?
    ich habe die UST für 11 und 12 2007 im Januar 2008 bezahlt.
    1.Frage: Muß die Bezahlung in der EÜR für 2008 oder für 2007 gebucht werden ?
    2.Frage:Wenn die Buchung in 2008 erfolgt, muß dann die UST Erklärung für 2007 diese beiden Beträge als "noch zu zahlen" ausweisen??
    Wäre lieb, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.



    Gruß Pepsi ?(

  • WANN im Januar wurden die Beträge bezahlt?
    Wenn bis zum 10.01.08: in EÜR 2007.
    Wenn danach: 2008


    In die Umsatzsteuer-Jahreserklärung kommen immer alle Beträge, die für das Jahr 2007 bezahlt worden sind, - unabhängig davon, ob bereits in 2007 oder 2008.


    Gruß, die Catja


  • In die Umsatzsteuer-Jahreserklärung kommen immer alle Beträge, die für das Jahr 2007 bezahlt worden sind, - unabhängig davon, ob bereits in 2007 oder 2008.


    Gruß, die Catja


    Hallo Catja,


    ich würde gleich meine Frage anschließen.


    Wenn die gezahlte UST nach dem 10. Jan. (f. Nov. u. Dez. des Vorjahres) gezahlt wurde und in die USt-Jahreserklärung alle Beträge kommen, die für das Jahr 2007 bezahlt worden sind.


    Auf welches Konto ist dann die UST für 2007, wenn nach 10. Jan. bezahlt - nach SKR03 zu buchen?
    - für USt-Jahreserklärung 2007 auf Konto 1780 Vorauszahlung?
    - für USt Zahlung für Vorjahr - wie buchen Jahr 2008 bezahlt - EÜR 2008 - (1790 UST-Vorjahr)?
    - für was ist das Konto 1789 USt laufendes Jahr gedacht?


    MfG


    ehok1981

  • Die Fragestellung ist etwas kryptisch....


    Bei Zahlung nach 10.01.08: 1790


    Und das Konto 1789 nutzt der Bilanzierer, wenn er diejenigen USt-VAs, die zum Jahresende noch zur Zahlung offen stehen, von dem Gesamtzahlsoll auf dem Konto 1780 absetzen will.

  • Die Fragestellung ist etwas kryptisch....


    Bei Zahlung nach 10.01.08: 1790


    Und das Konto 1789 nutzt der Bilanzierer, wenn er diejenigen USt-VAs, die zum Jahresende noch zur Zahlung offen stehen, von dem Gesamtzahlsoll auf dem Konto 1780 absetzen will.


    Entschuldige wenn ich mich nicht deutlich ausdrücken konnte (krytisch).
    Mir fehlen auch die passenden Worte um mich auszudrücken.



    Die USt-Zahlung für Nov. und Dez. 07 erfolgte nach dem 10. Jan. 08.
    In die UST-Jahreserklärung 2007 fließen alle UST Zahlungen (auch wenn erst 2008 gezahlt) ein.


    Meine Fragen:
    Zahlungen nach dem 10. Jan. 2008 (UST Vorjahr) werden in der EÜR 2008 auf dem Konto 1790 (UST Vorjahr) erfasst.


    Die UST Nov. u. Dez. 07, die nicht mehr im Jahr 2007 gezahlt wurden - sondern erst nach dem 10.01., die aber trotzdem in die UST-Jahreserklärung mit einfliesen, wo sind diese für den Jahresabschluss 2007 zu erfassen. Gibt es hierfür ein USt-Konto für das Zahlungen die nicht mehr im Jahr 2007 bezahlt wurden, erfasst werden können?


    MfG

  • Zitat

    Erfassen Sie das in der USt-Erklärung manuell.
    Sonst stimmt die EÜR nicht.

    Warum? Bei DATEV und vielen anderen Programmen sicherlich auch kann man doch 1780 gegen 1789 buchen. Dann wird es bei der Programmverbindung zur Umsatzsteuer auch richtig "behandelt". In der EÜR stimmt es in der Summe dann auch, weil es zum einen hinzuaddiert und zum anderen wieder abgezogen wird - in Summe sind dann nur die Kosten (USt) in der EÜR drin, welche auch in 2007 bezahlt wurden.

  • Hallo Dragon,


    vielen Dank für die Info (1780 gegen 1789 buchen).



    Hallo Catja,


    da Du nicht wusstest, ob Buhl das darstellen kann (1780 gegen 1789), hab ich mich damit auseinander gesetzt!


    Super, es funktioniert!
    Bei der Erfassung im Buchungsstapel muss die Art der Buchung in "Freie Buchung" geändert werden. Somit stehen beide Konten zur Verfügung.


    Liebe Grüße, Doreen