(Zu Erklärung für 2007)
Ich habe einen Fotodrucker unter 487,90€ mit Direktausdruckfunktion von der Kamera (Kamera auch unter 487,90€).
Anschluss an PC ist aber möglich, nicht erforderlich. PC + Laptop haben einen separaten Netzwerk-Drucker.
Handelt es sich um ein "selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut" da Anschluss an PC nicht erforderlich??
Der Drucker braucht nur die Kamera, und da diese als selbständig nutzbares Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden kann, müsste der Fotodrucker auch sofort abschreibbar sein -oder??
oder sollte ich den Fotodrucker als Netzwerkdrucker definieren? Dazu Zitat aus der WISO-Hilfe:
Bei einem Netzwerkdrucker handelt es sich ebenfalls nicht um ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. In den meisten Fällen existiert jedoch auch kein Wirtschaftsgut wie ein PC, dem er zugeordnet werden könnte, da er für mehrere PCs genutzt wird. In diesen Fällen sollten Sie den Drucker wie ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut behandeln und in Abhängigkeit von seinen Anschaffungskosten entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150 €, bei dem Sammelposten (150 € bis 1.000 €) oder als eigenständiges Wirtschaftsgut erfassen.
Wie sollte ich argumentieren?
Für guten Rat dankbar
Thomas