Einspruch gegen Kürzung der Entfernungspauschale - WISO Musterbrief fehlerhaft?

  • Hallo,


    ich habe einen einfachen Arbeitsweg von 29km, das Finanzamt hat, wie erwartet, nur 9km anerkannt. Dagegen habe ich unter Verwendung des Musterschreibens aus dem WISO Sparbuch 2008 Einspruch eingelegt.
    Dieser wurde nun, "soweit hierdurch über ihn entschieden wird, als unbegründet zurückgewiesen."
    Dazu schreibt das FA: "Im Übrigen hat die Einspruchsführerin keine Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung erhoben."
    Das klingt, als hätte ich das versäumt, weil es im WISO Musterbrief nicht drin steht.


    Weiter: Die Einspruchsführerin hat keine über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale hinausgehenden Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung vorgetragen. Die gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO vorzunehmende Überprüfung des angefochtenen Bescheides hat keine Anhaltpunkte dafür ergeben, dass dieser nicht im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften steht.


    Habe ich also etwas falsch gemacht, weil das WISO Musterschreiben nicht korrekt/vollständig ist?
    Leider ist das Kauderwelsch vom Finanzamt auch nach mehrmaligem Lesen nicht wirklich verständlich.


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Das Musterschreiben ist (vermutlich) Nonsens, weil der Bescheid in diesem Punkt sowieso vorläufig ist.


    Wenn man dann so ein Musterschreiben ans FA schickt, muss man sich nicht wundern, wenn man eine entsprechende Antwort bekommt.

  • Man sollte zunächst mal die Erläuterungen im Steuerbescheid lesen. Das mag etwas Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt weil man den Passus erst mal finden muss. Dort steht, dass kein Einspruch erforderlich ist, weil der Bescheid diesbezüglich vorläufig ergeht. Man wird also von einer Entscheidung des BVerfG immer profitieren auch ohne Einspruch. Möchte man aber die Erstattung unter Berücksichtigung der ersten 20 km bereits jetzt erhalten, dann ist ein Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich. Dann bekommen Sie auch diese Werbungskosten im Aussetzungsverfahren angerechnet und haben nach der Bearbeitung im FA das Geld auf dem Konto. Entscheidet das BVerfG aber später zu Ungunsten der Steuerbürger und Pendler, so müssen Sie das zu viel erhaltene Geld (die steuerliche Auswirkung der ersten 20 km) wieder zurückzahlen und zwar mit (Aussetzungs-)Zinsen (§ 237 AO) von 6 % p. a. Im Gegensatz erhalten Sie aber keine Zinsen vom Finanzamt, sollten später die ersten 20 km wieder anerkannt werden.

  • Hallo,
    die Zinsproblematik ist mir bekannt. Mein Einspruch war wie gesagt das WISO Musterschreiben.
    Hier der Text:


    Einspruch gegen den Steuerbescheid



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen den Einkommensteuerbescheid und Bescheid über den Solidaritätszuschlag für 2007 vom 20.10.2008 lege ich Einspruch ein.


    Die Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach welcher die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und die Aufwendungen für die ersten 20 Entfernungskilometer steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind, ist möglicherweise verfassungswidrig.


    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Werbungskostenabzugs für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind derzeit beim Bundesverfassungsgericht (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07) mehrere Verfahren anhängig.


    Aufgrund der o. g. anhängigen Verfahren beantrage ich, die ersten 20 Entfernungskilometer zu berücksichtigen und das Einspruchsverfahren gemäß § 363 (2) AO ruhen zu lassen.



    Gleichzeitig beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides in Höhe des strittigen Betrages.


    Sollten Sie meinem Einspruch nicht abhelfen können, erläutern Sie bitte die Gründe oder nennen Sie mir einen Termin für eine mündliche Erörterung.