Hallo,
ich habe einen einfachen Arbeitsweg von 29km, das Finanzamt hat, wie erwartet, nur 9km anerkannt. Dagegen habe ich unter Verwendung des Musterschreibens aus dem WISO Sparbuch 2008 Einspruch eingelegt.
Dieser wurde nun, "soweit hierdurch über ihn entschieden wird, als unbegründet zurückgewiesen."
Dazu schreibt das FA: "Im Übrigen hat die Einspruchsführerin keine Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung erhoben."
Das klingt, als hätte ich das versäumt, weil es im WISO Musterbrief nicht drin steht.
Weiter: Die Einspruchsführerin hat keine über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale hinausgehenden Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung vorgetragen. Die gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO vorzunehmende Überprüfung des angefochtenen Bescheides hat keine Anhaltpunkte dafür ergeben, dass dieser nicht im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften steht.
Habe ich also etwas falsch gemacht, weil das WISO Musterschreiben nicht korrekt/vollständig ist?
Leider ist das Kauderwelsch vom Finanzamt auch nach mehrmaligem Lesen nicht wirklich verständlich.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.