Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland.
Welches Land (D oder CAN) hat Anspruch auf die Lohnsteuer aus freiberuflicher Tätigkeit wenn,
-die freiberufliche Tätigkeit in Kanada während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes in Kanada (09.2007 bis 08.2008.) ausgeführt wurde.
-der Auftraggeber jedoch in Deutschland seinen Sitz hat
-die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit auf ein deutsches Konto überwiesen wurden.
Ich frage, da ich im Zeitraum zwischen 01.09.2007 und 30.08.2008 in Kanada ansässig war und dort für einen deutschen Kunden als Programmierer freiberuflich tätig war. Mein deutsches Bankkonto habe ich beibehalten, da mein Aufenthalt in Kanada auf nur ein Jahr befristet war. Die Einnahmen wurden auf mein deutsches Bankkonto überwiesen.
Vielen dank für eure Antworten im Voraus.