Freiberufler in Kanada

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland.


    Welches Land (D oder CAN) hat Anspruch auf die Lohnsteuer aus freiberuflicher Tätigkeit wenn,


    -die freiberufliche Tätigkeit in Kanada während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes in Kanada (09.2007 bis 08.2008.) ausgeführt wurde.


    -der Auftraggeber jedoch in Deutschland seinen Sitz hat


    -die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit auf ein deutsches Konto überwiesen wurden.



    Ich frage, da ich im Zeitraum zwischen 01.09.2007 und 30.08.2008 in Kanada ansässig war und dort für einen deutschen Kunden als Programmierer freiberuflich tätig war. Mein deutsches Bankkonto habe ich beibehalten, da mein Aufenthalt in Kanada auf nur ein Jahr befristet war. Die Einnahmen wurden auf mein deutsches Bankkonto überwiesen.


    Vielen dank für eure Antworten im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Die Worte "freiberuflich" und "Lohnsteuer" passen nicht zusammen.


    Ich tippe mal auf gewerbliche Tätigkeit.


    Nach Art 7 DBA Kanada steht m.E. das Besteuerungsrecht Kanada zu.


    Das hat zur Folge, dass die in Kanda erzielten Einkünfte in D jeweils dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

  • Hallo Petz,


    ich vermute, dass in meinem Fall doch eher Art. 14, DBA Kanada zutrifft. Hier werden die freiberufliche Tätigkeit und die selbstständige Arbeit z.B. von Architekten, Ingenieuren, etc. geregelt. Nach Absatz (1) sind in meinem Fall die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit wohl doch in Kanada zu besteuern, weil ich in Kanada für ein Jahr vom Sept.2007 bis zum Aug.2008 ansässig war. Es spielt wohl keine Rolle, aus welchem Land der Auftraggeber kommt und auf welches Konto die Einkünfte dabei überwiesen werden (D oder CAN).


    Was mich jedoch sehr wundert, ist das Fehlen der zeitlichen Regeleung im DBA, ab wann eine Person als in einem Land ansässig gilt. Weder Art.4 "Ansässigkeit von Personen" noch Art. 14 regeln diesen Sachverhalt. Eine 183 Tage Regelung habe ich nicht gefunden. Bedeutet es, dass jede Person, die sich auch nur für eine kurze Zeit in Kanada niederlässt, um freiberuflich und selbstständig tätig zu sein, von der deutschen Steuer "befreit" ist und dass die Einnahmen aus dieser selbstständiger Tätigkeit in Kanada nur in Kanada zu bezahlen sind und in Deutschland dann nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen? Oder habe ich da etwas übersehen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die 183 Tage-Regelung gilt fast immer nur bei nichtselbständiger Arbeit.


    Und zu dem anderen Punkt: Es muss eine Betriebsstätte in Kanada vorliegen, was bei einem Programmierer auch die dort bezogene Wohnung sein kann. Kommt auf den Einzelfall an.

  • Hallo Petz,


    vielen Dank für deine Hilfe. Eine Wohnung, welche ich ebenfalls als Büro nutzte, war in Kanada vorhanden. Somit unterliegen die kanadischen Einküfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt.


    Abschließend möchte ich nur anfügen, dass hinsichtlich dem "Besteuurungsaufwand" ein befristeter Auslandsaufenthalt mit einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit niemandem zu empfeheln ist :thumbdown: DPA, internationales Steuerrecht. Als Laie blickt man da gar nicht mehr durch.


    Glücklicherweise habe ich meine kanadischen Einkünfte in Deutschland unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes erklärt :thumbsup:


    Nun muss ich wohl einen Teil meiner kanadischen Einküfte aus selbstständiger Tätigkeit irgendwie auch in Kanada erklären. Und da habe ich überhaupt keine Ahnung, wie das geht ?(

  • Dieser Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich habe dasselbe "Problem". Ich werde nächstes Jahr ein Auslandsjahr in Kanada machen und möchte dabei aber weiter meiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, die ich praktischerweise rein über den PC ausüben kann. Meine Kunden haben größtenteils ihren Sitz in Deutschland.

    Gonzo, wie war es bei dir im Endeffekt? Musstest du Steuern in Kanada zahlen?

    Ich hoffe, ich finde irgendwas raus zu dem Thema, scheint ja echt sehr speziell zu sein ...