Hallo an alle Wissenden
Ich möchte einen Beamer, der am 15.08.2006 angeschafft wurde und heute einen Restwert von € 338,10 hat mit der im o. a. Pragrafen genannten Sonder-AfA von 20% zusätzlich in diesem Jahr ( 2008 ) abschreiben.
Wenn ich den Pragrafen richtig verstanden habe könnte ich dieses mit allen beweglichen Anlagegütern tun, die in den letzten 4 Jahren angeschafft wurden?
Die Voraussetzungen nach Absatz 6 sind gegeben.
Einen guten Rutsch und schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe.