Witwenrente aus USA

  • Hallo zusammen!
    Ich bin neu im Forum und in der WisoSteuersoftware und wollte fragen, ob mir jemand helfen kann:
    Ich beziehe für mich und meine minderjährigen Töchter Witwen- und Halbweisenrente aus den USA, jeweils dreiteilig aus Social Security und Veteran Affaire (militär). Bisher musste ich keine Steuererklärung machen, da ich auch kein deutsches Einkommen hatte. Jetzt da ich wieder arbeite muss ich die Renten angeben.
    Wie muss ich diese in der Steuererklärung ansetzen?
    Vielen Dank für Eure Mühe!
    ringelnati

  • Erst mal Danke für die § Info, ich denke ich falle unter Artikel 19(2).
    Da die Renten in den USA steuerfrei sind, werden sie also auch hier so gesehen.
    Trotzdem muss ich diese in der Einkommenssteuer angeben.
    Wo tu ich das in Wiso und sind nur die Witwenrente anzugeben oder auch die Halbweisenrente?
    Danke & Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürfte Art 23 Abs 2 a) zutreffen.


    Die Renten unterliegen hier dem Progressionsvorbehalt und sind einzutragen auf der Rückseite der Anlage AUS in Zeile 36, aber nur mit dem Ertrags- bzw. Besteuerungsanteil!


    Den steuerpflichtigen Teil musst du dir selber ausrechnen anhand der Tabelle in § 22 EStG bzw. in § 55 EStDV, je nachdem, welche zutreffend ist.


    Das gilt nur, wenn du deutsche Staatsbürgerin bist, ansonsten gilt Art 23 Abs. 3 DBA USA!

  • OK , danke für die weitere Info!
    Problem ist jetzt wieder der Spezialfall, dass die amerikanische Witwenrente nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des jüngsten Kindes und die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder gezahlt wird.
    (Sind die Waisenrenten überhaupt auf meiner Steuer anzugeben?)
    Dann fallen beide Renten weg, nennt sich Widows Gap. Das heißt die Rente ist absehbar beendet und die Tabellen treffen natürlich hier nicht ganz zu.
    Sorry, ist wohl ein Spezialfall und im Netz istdazu nichts zu finden.
    Kann man eigendlich direkt beim Finanzamt nachfragen?
    Danke & Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die Waisenrenten der Kinder haben in deiner Steuererklärung nichts zu suchen.


    Wenn deine Witwenrente zu einem bestimmten Zeitpunkt wegfällt, ist der Ertragsanteil deiner Rente nach der Tabelle in § 55 EStDV zu ermitteln.


    Dieser Ertragsanteil abzgl. eines Pauschbetrags in Höhe von 102 € ist dann an der angegebenen Stelle in der Anlage AUS einzutragen.


    Du kannst auch mit den Unterlagen zum FA gehen und diese Informationen dort abliefern, die helfen dann beim Ausfüllen.