Nebenkosten Konto 4180 Wartung Heizung

  • Ich habe folgendes Problem das Konto 4180 ist ein Nebenkostenkonto mit dem man die Heizungswartung abrechnen kann. Das selbe kann mann aber auch mit dem
    Heizkostenkonto 4550 nun ist das Problem das in der Heizkosteverordnung zwingend vorgeschrieben ist die
    Wartung mit den Heizkosten Abzurechnen , da ich leider die Wartung über das Konto 4180 Abgerechnet habe werden die kosten vom Mieter nich anerkannt .Wer hat gleiches
    Problem und warum wird das Konto 4180 nicht gelöscht
    bzw. für welchen fall wird es verwand in dem es Rechtlich
    bestand hat
    Würde mich über über jede Hilfe freuen


    Gruss


    Vermieter100


  • Ich sehe das so:


    inhaltlich ändert sich an den Kosten doch nichts. Die bleiben erstattungsfähige Nebenkosten. Du hast die Kosten halt falsch verbucht (kann passieren), das ändert aber den Charakter der Zahlung nicht. Keiner interessiert sich für das Konto sondern für den Inhalt! Wichtig ist, dass die Verteilung bei einstellung in ein bestimmtes Konto der Verordung HKV entspricht. Ich habe die HKV überflogen. Es ist wohl immer von Heizkosten, aber keinem bestimmten Konto die Rede. Also ich würde so verfahren: umbuchen auf das richtige konto, neue nebenkostenabrechnung mit Kopie der Rechnung und Aufforderung zur Zahlung mit dem Hinweis auf das Versehen. Dann sollte die zahlung erfolgen. Hoffe die Anregungen helfen etwas weiter!


    grüße
    Vermieter2000 ;)

  • Zitat

    da ich leider die Wartung über das Konto 4180 Abgerechnet habe werden die kosten vom Mieter nich anerkannt .


    Das ist Quatsch !!! Du brauchst nur beim Konto 4180 einen *verbrauchsabhängigen Verteilerschlüssel* zu definieren oder anzulegen, und schon ist dem Gesetz Genüge getan.


    Das Gesetz schreibt eben nur *verbrauchsabhängig* auch bei den Wartungskosten vor, wie du das machst, in einer Abrechnung oder in zweien, das ist dir und deinem persönlichen Einfallsreichtum überlassen.


    MfG Günter