Paypal Zahlung vom Kunden bezahlt in Rechnung aufnehmen

  • Hallo,


    unsere Kunden bezahlen im Webshop häufig per Paypal. Bisher haben wir die Rechnungen immer mit dem Shop erstellt, aber von nun an wollen wir dies mit WiSo Kaufmann machen. Ich habe daher den Kunden im Wiso Angelegt und manuell eine Rechnung I eingegeben. Die Artikel welche der Kunde gekauft hat habe ich alle schon in Wiso und Preise stimmen auch. Allerdings lassen wir die Paypal-Gebühren welche bei der Bezahlung anfallen den Kunden bezahlen indem wir diese auf die Rechnung nehmen. Bisher sah das so aus:


    Wie bekomme ich es in WiSo hin, dass die Paypal Gebühren auf der Rechnung erscheinen, aber nicht in die Steuern kommen?


    Viele Grüße Andi

  • Das würde wohl höchstens als durchlaufender Posten funktionieren, aber ich wäre da etwas vorsichtig damit, weil ja eigentlich nicht so ganz klar ist, wie PayPal zu sehen ist, also ob die wirklich als Bank eingestuft werden können oder nur als Dienstleister und dann wäre eigentlich Umsatzsteuer fällig...


    Ich kalkuliere das dann lieber in die Preise mit rein

  • Paypal hat inzwischen Bankenstatus, aber ist eine überlegung wert ob wir den kunden da nicht entgegen kommen und das in die Preise mit einnehmen.


    Wie würde das mit durchlaufendem Posten dann funktionieren?

  • Normal ist ein durchlaufender Posten so zu behandeln, wie er reinkam. Beispielsweise kaufst du ne Briefmarke und verrechnest deinem Kunden 0,55 steuerfrei auf der Rechnung, du hast das dann sozusagen durchgeschoben. Also könntest du jetzt (ich hoffe, ich geb das jetzt richtig wieder) einen Artikel "PayPal-Kosten" anlegen und den steuerfrei lassen, da du selber bei PayPal ja keine Steuer zahlst. Wenn du dem Kunden dann die Rechnung machst, setzt du dann den Artikel drauf und verrechnest ihn zu dem Preis, den du selbst bei PayPal abgedrückt hast.


    Gefährlich ist es aber aus dem einen Grund, weil da die Finanzämter zum Einen schnell hellhörig werden, da bist du gut beraten, zu jedem Vorgang auch den PayPal-Beleg mit zu archivieren, zum Anderen ist es eben so, daß noch nirgends definitiv klargestellt wurde, ob PayPal wirklich als Bank anerkannt wird und somit steuerfrei ist.... Wenn nicht, dann kannst du jede Rechnung nachbuchen, viel Spaß dabei *grins*


    Ich kalkuliere es in die Verkaufspreise rein, das macht nicht viel aus vom Preis und ich kann andererseits mal einem Kunden, der per Überweisung oder Nachnahme kauft, irgendwo anders einen Nachlass geben. Vorsichtig solltest du da ohnehin sein, denn PayPal sieht es nicht gern, wenn deren Zahlart mit Gebühren belegt wird, sie werben ja damit, daß der Käufer nichts zahlen muß. Wenn das in größerem Stil läuft, sind die so komisch drauf, daß sie dir mal schnell einen unter Umständen mit viel Geld gefüllten Account einfach einfrieren..... Die Kreditkartenfirmen mögen es auch nicht......


  • Hallo Andi,


    zu "keine USt"
    die Nebenleistung (Paypalgebuehren) teilt die steuerlichen Belange der Hauptleistung (Deine Artikel mit USt).
    Also auch fuer Paypal, die Du in Deiner Rechnung auffuehrst, musst Du USt abfuehren.
    Es hat nichts damit zu tun, ob Paypal Dir Deine Gebuehren mit oder ohne USt berechnet.
    Du musst es jedenfalls.
    Den Artikel also ganz normal wie Deine anderen Artikel, z.B. Frachtkosten, mit Steuerschluessel fuer 19%MwSt anlegen.

  • Hallo nochmal,


    ich glaube dann war ich die ganze Zeit falsch mit meiner denkweise. Ich dachte da wir für die Paypal-Gebühren bei Paypal ebenfalls mit einschl. MwSt bezahlen, können wir diesen Betrag einfach an die Kunden weitergeben, ohne erneut MwSt dafür zu verlangen. Aber scheinbar ist dies Falsch.


    Wir werden auf jedenfall an diesem Wochenende darüber diskutieren ob wir die Paypal-Gebühren zukünftig in die Produkte einkalkulieren. Bisher waren wir der Meinung damit den Leuten zu schaden die im Voraus per Banküberweisung bezahlen.


    Ich werde das mit Paypal als Produkt morgen versuchen einzupflegen.


    Viele Grüße


    Andi