Hallo Zusammen,
das selbstbenutzte Eigentumshaus eines Bekannte stand kurz vor der Zwangversteigerung, welche jedoch noch abgewendet werden konnte.
Die kreditgebende Bank hat die, für das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen, Antwaltskosten nun in Rechnung gestellt.
Meine Frage ist nun, ob man diese Anwaltskosten in der Einkommensteuer mindernd anrechnen kann und wenn ja, wo diese auf den Einkommensteuerformularen zu vermerken sind!?
Vielen Dank
flat_eric