NV-Bescheinigung an FA zurückgeben?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ans Forum,


    habe meiner Bank und der Bausparkasse je eine NV-Bescheinigung vorgelegt. Gültigkeitsdauer: 01.01.2008 bis 31.12.2010.


    Im März dieses Jahres wird nun von der Bausparkasse die angesparte Summe nebst Zinsen etc. an mich ausgezahlt. Ich beabsichtige auch nicht, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen.


    Dazu nun meine Frage:


    Muss ich nach Abschluss des Vorgangs die NV-Bescheinigung von der Bausparkasse zurückfordern und dann an das FA zurückgeben?


    Die meiner Bank vorgelegte Bescheinigung soll allerdings weiterhin bis zum Ende der Gültigkeitsdauer dort verbleiben.


    Grüße, Hermann