Werbungskostenpauschale bei Kapitaleinkünften

  • Bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte wird bei meiner Frau die Werbungskostenpauschale von € 102 abgezogen, da sie die höheren Kaptaleinkünfte hat, was richtig ist.


    Bei derm Steuerformular Anlage KAP, Anlage Seite 1 "Antrag auf Verteilung des Werbungskostenpauschbetrages" steht unter meinem Vornamen 0 was richtig ist. Dann wir nochmals mein Vorname aufgeführt mit dem Betrag von € 102. Hier müsste der Vornamen meiner Frau stehen.


    Hat jemand ein Erklärung hierfür?

    • Offizieller Beitrag

    Ist für die Steuerberechnung doch völlig gleichgültig.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......