Ich habe gerade Die Steuererklärung für meine Frau und mich gemacht. Wir haben uns für die Zusammenveranlagung entschieden.
So weit so gut, jetzhabe ich bei der Elsterplausibilitätsprüfung den hinweis erhalten, das ich für die Zeit der Nichtbeschäftigung einen Eintrag machne muß. Es ist so, meine Frau hat bis Oktober 2007 studiert, und dann Ihre Lehramtsstelle am 01.02.08 angetreten. Dann muß ich ja bei Lohnersatzleistungen/Gründe zur nicht Beschäftigung einen Eintrag machen. Es ist aber auch so, das sie keine Arbeitslosengeld oder ähnliches bezogen hat.
Wenn ich jetzt den Eintrag mache, aber keine Summe eintrage bekomme ich immer eine Fehlermeldung ,das die Summen insgesamt nicht simmen würden.
Muß ich denn dort einen Eintrag machen, auch wenn wir kein Geld vom Statt bekommen haben?
Danke