Umsatzsteuervoranmeldung: Verrechnung von Beträgen

  • Liebe Forenteilnehmer,
    Für die Fotovoltaikanlage erhalte ich einen Abschlag von 165 € brutto.Die MwSt wird jeweils in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht.
    Für den Einbau des Zählers berechneten mir die Stadtwerke 67,98 € + 12,92 € (MwSt) = 80,90 €. Der Restbetrag von 84,10 € wird meinen Konto gutgeschrieben.


    Was trage ich nun in die Steuervoranmeldung ein:


    a)
    165 € und setze den Betrag von 80,90 € als Ausgaben in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.


    b)
    Zeile 27: (FELD_81) 71 € 13,10 €
    Zeile 55: (FELD_66) 12,92 €
    Die Frage ist nun: Wo kann ich den Betrag 67,98 einsetzen?
    Ist das ein Posten für die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die am Ende des Jahres beim Finanzamt formlos eingereicht wird?


    Über eine Hilfe von Euch würdee ich mich freuen!
    Viele Grüße
    schlappi2

  • Zuerst mal sollte man Einnahmen-Übeschussrechnung und USt-VA auseinanderhalten.
    Die haben im Prinzip nichts miteinander zu tun.


    In die USt VA kommen:
    1. Umsätze zu 19% = 138, 65
    2. USt 19% = 26,35
    3 Vorsteuerberträge aus Rechnung anderer Unternehmer = 12,92
    4. Zahllast = 13, 43


    In die EÜR kommen:


    Einnahmen = 138, 65
    USt = 26,35
    Ausgaben = 67,98
    Vorsteuerbeträge = 12, 93
    USt-VA = 13,43
    Gewinn = 70,66


    In die EÜR kommen dann noch Schuldzinsen, Abschreibung, Versicherung usw.

  • Herzlichen Dank Clematis für Deine schnelle Hilfe !


    Bei der steuerlichen Beratung bezüglich der Voltaikanlage hat mir der Steuerberater davon abgeraten, das Formblatt EÜR zu benutzen. Es würde zukünftig elektronisch ausgewertet. Angesicht der geringen Umsätze einer Photovoltaikanlage würde seitens des Finanzamt ein "Prüfmechanismus" in Gang gesetzt. Diese zusätzlichen Nachfragen und Schreiben könne ich mir ersparen, wenn man eine selbst erstellte Einnahmen-Überschuss- Aufstellung anfertigt.
    Ich würde mich freuen, wenn Du noch einmal einen prüfenden Blick auf diese Aufstellung werfen würdest. Fehlen vielleicht noch einzelne Punkte ?
    Nach Deinem Vorschlag habe ich die Werte in diese Aufstellung geschrieben.


    Einnahmen:
    1., Erlöse aus Stromverkäufen (netto) 138,65 €
    2. Umsatzsteuer aus Stromverkäufen: 26,35 €
    3. Umsatzsteuererstattung
    4. Summe 165,00 €


    Ausgaben
    1. Abschreibung
    2. Zinsen
    3. Kontoführungsgebühr
    4. Fahrtkosten
    5. Sonstige Kosten 67,98 €
    6. gez. Umsatzsteuer 13,43 €
    7. Vorsteuern 12,93 €
    8. Summe 94,34 €


    Gewinn/Verlust 70,66 €

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Es würde zukünftig elektronisch ausgewertet.


    ja


    Zitat

    Angesicht der geringen Umsätze einer Photovoltaikanlage würde seitens des Finanzamt ein "Prüfmechanismus" in Gang gesetzt.


    nein

  • [...] Bei der steuerlichen Beratung bezüglich der Voltaikanlage hat mir der Steuerberater davon abgeraten, das Formblatt EÜR zu benutzen.

    So wie ich das sehe, hat sich da ein StB nur mit der Argumentation wichtig gemacht.


    Fakt ist, dass bei Einnahmen < 17.500 anstelle des Vordruckes zur EÜR eine formlose Gewinnermittlung ausreicht. Soi steht das übrigens auch auf der Anleitung zum Vordruck, der beim Finanzamt downloadbar ist.


    Gruß, die Catja

  • Code


    Was für Fahrtkosten eigentlich ?


    Na die Fahrtkosten, um den produzierten Strom an die Stadtwerke auszuliefern. :D


    Spass beiseite. z.B. Fahrtkosten zum StB, oder Fahrten zum nächsten Elektrofachmarkt, um das neueste Buchaltungsprogramm zu erstehen etc. .

  • Naja...


    Die Fahrtkosten haben ja nun nix mit der Umsatzsteuer zu tun.


    Wer eine PV auf dem Dach hat, dürfte sich schwer tun, für sein Kft BV darzustellen.


    Und nur noch mal sicherheitshalber: Die Fahrtkosten, die nötig waren, um Angebote einzuholen und zum Lieferanten zu fahren, gehören nicht zu den laufenden Kosten, sondern zu den AHK der PV-Anlage.


    Gruß, die Catja