Kosten für Auslandsstudium des Kindes

  • Guten Tag,
    meine Tochter studiert seit 2008 in den Niederlanden. Ihr Hauptwohnsitz ist weiterhin in Deutschland,
    krankenversichert ist sie über die Familienversicherung in Deutschland.

    Sie erhält kein deutsches Bafög, auf Grund des Einkommens der Eltern.
    Meine Tochter arbeitet neben ihrem Studium, und verdient sich so ca. 200-250,00€ monatlich hinzu. Durch diesen Nebenverdienst erhält sie vom niederländischen Staat eine Studienförderung von ca. 250,00€ monatlich.


    Was müssen wir (die Eltern) nun beim Ausfüllen unserer Steuererklärung beachten.
    Welche Kosten können wir gegenüber dem Finanzamt geltend machen (Büchergeld-Heimfahrten – Studiengebühren -außergewöhnliche Belastungen).

    Müssen wir die ausländische Studienförderung und die Einnahmen der Tochter aus der Nebentätigkeit dem Finanzamt mitteilen.


    Ist eine Steuererklärung der Tochter sinnvoll.


    Vielen Dank für die Hilfe.
    Peter

  • Hallo Petz,


    Danke für die Antwort.
    Wie verhält es sich mit den Angaben zu den Nebeneinkünften im Ausland und ausländische Studienförderung der Tochter in der Steuererklärung. Unterliegen diese dem deutschen Steuerrecht, und sind diese somit anzugeben?


    Peter

  • Moin!


    Wenn aber der Ausbildungsfreibetrag beantragt wird (auswärtige Unterbringung von Kindern) dann ist das ausländische EInkommen in der Anlage Kind unter Einkünfte / Bezüge anzugeben.
    Das führt zwar nicht zu einer Versteuerung, aber ggfs. zur Kürzung / zum Wegfall des Ausbildungsfreibetrages.


    M.E. ist das Einkommen eines Kindes über 18 Jahren mit Bezug von Kindergeld grundsätzlich auch anzugeben. Zum einen wegen des o. g. Effektes, zum anderen werden diverse (deutsche) Einkommen durch die Behörden untereinander ausgetauscht. Es führ sonst ggfs. zu Rückfragen, wenn man bei der Kindergeldkasse andere Werte angiebt als beim Finanzamt.


    LG Janeck