Wege zw. Wohnung u. Arbeitsstätte

  • Hallo,
    vor ein paar Tagen habe ich den "geänderten" Einkommenst.-Bescheid (2007) zurückbekommen. Mein Mann fährt oft Sa, ab und zu auch So zur Arbeit. Das habe ich angegeben. Insgesamt wurden aber "nur" für 200 Tage "Wege zw. Wohnung und Arbeitsst." angerechnet - eine Differenz von 401,--. Selbst wenn das FA meine Vorgabe nicht anerkennt, erscheinen mir 200 Tage etwas wenig.
    Die Jahre davor (258, 335 Tage). Hat das Finanzamt ein Limit?
    Zudem fährt mein Mann vor der Dienstreise immer ins Büro. Das muss doch auch berechnet werden - oder?
    2007 war ich Studentin und besuchte zusätzlich einen Sprachkurs. Die Fahrten zur Uni und zum Kurs habe ich angegeben. Es wurde jedoch kein einziger Km berücksichtigt.
    Was soll ich tun? Einspruch erheben?


    Vorab merci für eine Antwort.
    Xabia

    • Offizieller Beitrag

    Frage vorab: Wieviele Urlaubs- und Krankheitstage wurden im Formular angegeben?


    Bei einer 5-Tagewoche erkennen die meisten FÄs 220 bis 230 Tage an. Bei einer 6-Tagewoche bis 280 Tage im Jahr. Das ist seitens des FA aber nur ein "Kann" und kein "Muss".


    Es wäre auch gut, wenn die zusätzlichen Samstagsfahrten durch den AG schriftlich bestätigt würden. Ob nun ein Einspruch Erfolg bringt? Dazu vorab mal den Sachbearbeiter beim FA fragen.


    Gruß, Hermann

  • Hallo,
    merci für die Antwort.
    Also mein Mann war nicht krank. Urlaubstage hatte er 30 (wurden angegeben). Die Fahrten Sa u. So sind nicht dokumentiert, da mein Mann bei Probs sozusagen freiwillig macht. Von daher ist das unser Ding.
    Aber was ist mit meinen Fahrten?


    Danke.
    Gruß
    Xabia

  • Zitat

    Also mein Mann war nicht krank. Urlaubstage hatte er 30 (wurden angegeben). Die Fahrten Sa u. So sind nicht dokumentiert, da mein Mann bei Probs sozusagen freiwillig macht. Von daher ist das unser Ding.
    Aber was ist mit meinen Fahrten?



    Irgendiwe die Fahrten belegen durch Kalenderaufzeichnungen oder durch Arbeitgeberbescheinigung, bloße Angaben genügen da nicht zur Anerkennung. Grundsätzlich müssen diese Aufwendungen anerkannt werden.


    Beim Studium bin ich mir nicht sicher, da evtl. Erststudium ??? Bei Fortbildung mit Bezug zum Beruf wäre alles ansetzbar.


    MfG Günter