Arbeitsmittel, die zunächst ausschließlich beruflich genutzt waren, für neues Gewerbe anteilig eintragen

  • :) Hallo,


    ich hatte bislang eine Büroeinrichtung und einen PC unter "Arbeitsmittel, die ausschließlich als Arbeitnehmer genutzt werden" angegeben. Jetzt ist ein Gewerbe dazu gekommen, für das ich in mit derselben Büroeinrichtung und mit demselben PC arbeite.


    Muss ich jetzt alle Angaben - es sind viele - aus der Rubrik "Arbeitsmittel, die ausschließlich als Arbeitnehmer genutzt werden" löschen und unter der neuen Rubrik "Arbeitsmittel, die sowohl als Arbeitnehmer als auch für andere Einkunftsarten genutzt werden" manuell eingeben?


    Danke und Gruß
    John

  • Hallo,


    wie du es technisch anstellen musst kann ich dir leider nicht sagen, da ich nicht mit Software von Buhl arbeite.


    Steuerrechltich müsste aber genau getrennt werden. Wird z.B. PC zu 30% als Arbeitnehmer genutz und zu 50% für das Gewerbe und 20 % Privat, dann muss diese Aufteilung auch unbedingt entsprechend verbucht werden.